Grünes Band Hessen – Woide: Wesentliche Verbesserungen

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Mit der Neufassung des Gesetzes zum „Grünen Band Hessen“ verändert das Land den Umgang mit einem der bedeutendsten Natur- und Erinnerungsräume Hessens. Der hessische Landtag hat Mitte Juni die gesetzlichen Grundlagen neu gefasst und damit den Naturschutz auf privaten Flächen gelockert. Künftig setzt das Land stärker auf Kooperation und Freiwilligkeit. Aus Sicht des Landkreises Fulda stellt dies einen ausgewogeneren Ansatz dar, der den Schutz der Landschaft mit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft verbinden soll.

Landrat Bernd Woide begrüßt die Änderungen ausdrücklich. „Insgesamt führen die Änderungen gerade aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht zu wesentlichen Verbesserungen, ohne dass die übrigen Schutzzwecke wie der Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft, die Stärkung der Regionalentwicklung, die Würdigung der kulturhistorischen Bedeutung oder naturschutzfachliche Aspekte vernachlässigt werden. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit einer nachhaltigen touristischen Nutzung“, erklärt er. Für den Landrat liegt ein wesentlicher Vorteil darin, dass die Neuregelung unterschiedliche Interessen nicht gegeneinander ausspielt, sondern versucht, sie miteinander in Einklang zu bringen.

Das „Grüne Band Hessen“ verläuft entlang des ehemaligen Todesstreifens an der hessisch-thüringischen Landesgrenze. Auf einer Länge von 260 Kilometern durchquert es drei Landkreise und 21 Kommunen und verbindet die Erinnerung an die deutsche Teilung mit Natur- und Regionalentwicklung. Im Landkreis Fulda umfasst das Nationale Naturmonument eine Fläche von 2.029 Hektar, darunter 1.302 Hektar Wald und 636 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Hessenweit erstreckt sich das Gebiet über insgesamt 8.048 Hektar.

Nach Auffassung Woides zählt insbesondere die räumliche Straffung der Gebietskulisse zu den entscheidenden Verbesserungen der Gesetzesnovelle. Hinzu kommen die Einrichtung einer Förderzone außerhalb des Nationalen Naturmonuments sowie die stärkere Konzentration auf freiwillige Maßnahmen bei der Bewirtschaftung. „Zudem sorgt eine übersichtlichere Strukturierung und Formulierung des Gesetzestextes im Vergleich zum bestehenden Gesetz für mehr Klarheit“, betont der Landrat. Die Neufassung verfolgt damit nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Ziele und soll die Anwendung des Gesetzes nachvollziehbarer gestalten.

An der grundsätzlichen Einbindung privater Flächen in das Nationale Naturmonument ändert sich nichts. Sie bleiben Bestandteil des „Grünen Bandes“, das weiterhin aus einer Schutz- und einer Entwicklungszone besteht. Private Grundstücke befinden sich künftig ausschließlich innerhalb der Schutzzone und waren in der Regel bereits zuvor naturschutzfachlich besonders geschützt. Die neue Entwicklungszone umfasst dagegen ausschließlich Flächen, die sich zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses im öffentlichen Eigentum befinden. Auch die neu geschaffene Förderzone schließt private Flächen ein, gehört jedoch ausdrücklich nicht zum Nationalen Naturmonument.

Mit der Novellierung soll das „Grüne Band“ zugleich als zusammenhängende Erinnerungslandschaft der deutschen Teilung gestärkt und klarer strukturiert werden. Ziel ist es, sowohl die Geschichte der innerdeutschen Grenze als auch die regionale Zeitgeschichte einschließlich ihrer internationalen Bezüge für Einheimische und Besucher besser erfahrbar zu machen. Für den Landkreis Fulda eröffnet dies nach Einschätzung der Verantwortlichen insbesondere die Möglichkeit, bestehende Grenzorte stärker sichtbar zu machen und Natur- sowie Geschichtsvermittlung enger miteinander zu verbinden.

Auch für den Tourismus werden erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. Das „Grüne Band“ vereint die außergewöhnliche Naturentwicklung entlang der ehemaligen Grenze mit deren historischer, geopolitischer und strategischer Bedeutung. Gerade diese Verbindung gilt als besonderes Alleinstellungsmerkmal für einen nachhaltigen Landtourismus. Darüber hinaus kann das Gebiet bestehende Wander- und Radwege sinnvoll ergänzen und mit Angeboten des Biosphärenreservats Rhön sowie naturverträglichen Tourismuskonzepten verknüpft werden.

Über Hessen hinaus reicht das „Grüne Band“ auf mehr als 12.000 Kilometern vom Eismeer im Norden Norwegens bis zum Schwarzen Meer an der Grenze zur Türkei. Die hessische Gesetzesnovelle betrifft damit einen Abschnitt eines europäischen Erinnerungs- und Naturraums, dessen Bedeutung weit über Landesgrenzen hinausreicht. Das Ziel, das „Grüne Band“ als UNESCO-Welterbe anerkennen zu lassen, unterstreicht diesen Anspruch und verleiht den aktuellen Änderungen eine Perspektive, die Naturschutz, Geschichte und regionale Entwicklung langfristig miteinander verbinden soll. +++


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