Kriminalbeamte haben viele Fragen zu Cannabis-Legalisierung

Kinderärzte warnen vor geplanter Cannabis-Legalisierung

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht bei den Plänen der Bundesregierung für eine Legalisierung von Cannabis noch unbeantwortete Fragen. „Wir befürworten grundsätzlich eine Entkriminalisierung“, sagte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe in Bezug auf Konsumenten aller Betäubungsmittel. Wenn Kollegen zum Beispiel bei einer Kontrolle Cannabis finden, könnten sie aber kaum wissen, ob das legal gekauft wurde, sagte Peglow.

„Was ist, wenn Eltern Cannabis-Pflanzen im Haus haben – wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche dazu keinen Zugang haben? Wie wird generell Jugendschutz garantiert?“ Illegale Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, so der BDK-Chef. „Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird.“ Offen sei auch, ob eine Abgabe zu Genusszwecken mit dem Europarecht vereinbar ist. Der BDK plädiert zudem für mehr Investitionen in Prävention. Mögliche Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Cannabis sollten in bundesweite, unbefristete Aufklärungs- und Präventionskampagnen fließen, sagte Peglow. Lehrer müssten in die Lage versetzt werden, nachhaltige Prävention in den Schulen durchzuführen. Polizeiliche Ressourcen, die durch eine Legalisierung frei würden, sollten auf die Bekämpfung organisierter Drogenkriminalität fokussiert werden. „Aktuell stellt der illegale Handel ein Geschäft von hunderten Millionen Euro im Jahr dar“, sagte er. „Das werden diejenigen, die diese Geschäfte betreiben, nicht einfach aufgeben.“

Kinderärzte warnen vor geplanter Cannabis-Legalisierung

Der Chef des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat vor der geplanten Cannabis-Legalisierung gewarnt und Änderungen an den vorgelegten Eckpunkten angemahnt. „Uns als Kinder- und Jugendärzte wäre es lieber, wenn die Cannabis-Legalisierung nicht kommt. Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne“, sagte Fischbach der „Rheinischen Post“, nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Eckpunkte am Mittwoch vorgestellt hatte. Allen voran könne es nicht sein, dass bereits 18-Jährige Cannabis ohne THC-Obergrenze kaufen könnten, sagte Fischbach. „Die vorgesehene Prüfung einer solchen Obergrenze käme hoffentlich zu dem Ergebnis, dass es eine Staffelung nach Alter braucht“, sagte der Verbandschef. Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift. „Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.“ Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene. „Zudem ist noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden kann. Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen“, warnte Fischbach. Außerdem käme eine Evaluierung nach vier Jahren viel zu spät, es brauche fortlaufende Untersuchungen der gesellschaftlichen Folgen. +++

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