Klartext mit Radtke: Der große Bluff, die Hessenwahl und ein unverständliches Urteil

Der große Bluff, Hessenwahl und mehr

Klaus H. Radtke

Der Titel meiner Beiträge -Klartext- verpflichtet. Sie hätten den Namen nicht verdient, wenn ich hier nicht deutlich artikulieren würde. Daher möchte ich schnörkellos und ungeschminkt über die neue Asylpolitik berichten. Der Kanzler bezeichnet die Entscheidungen als historisch! Wie weit muss man von der Realität entfernt sein, dass man so etwas behaupten kann? Bei genauer Analyse stellt man ernüchtert fest: Nichts daran ist historisch. Zum einen hätte man bisher schon Möglichkeiten besessen, die Flut von Migranten und Flüchtlingen zu begrenzen. Sie wurden jedoch nicht umgesetzt. Warum wohl nicht?

Insbesondere den Grünen ist zu es verdanken, dass dies nicht geschah. Aber es gibt auch jede Menge juristischer „Spitzfindigkeiten“, die von Seiten der Asylsuchenden ausgeschöpft werden können. Der Faktencheck zeigt, dass auch die neuen Maßnahmen teilweise wirkungslos sind oder sich nicht umsetzen lassen. Dies bestätigen die Polizei und auch einige wenige Politiker, die ehrlich genug sind. Immerhin haben sich viele Talk Shows um Klärung bemüht. Zeitungen haben kritisch hinterfragt. Das Ergebnis ist ernüchternd und frustrierend. Dies sollten Sie wissen. Es handelt sich um eine Mogelpackung! Wir werden – wieder einmal – mit Placebos beruhigt und hinters Licht geführt. Denn der Flüchtlingsstrom hält unvermindert an. Es kommen zu 90 Prozent junge Männer zwischen 16 und 25 Jahren, die in ihren Herkunftsländern eigentlich dringend gebraucht werden.

Dass meine Ausführungen bestenfalls untertrieben sind, macht der aktuelle Brandbrief von Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer deutlich. Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) richtet sich mit warnenden Worten an Innenministerin Nancy Faeser. Die Situation sei „äußerst kritisch“, die wahren Zahlen noch viel höher, die finanziellen Mittel nicht ausreichend, so Sommer. Also werden wir auch in diesem Punkt getäuscht. Denn nach seinen Aussagen sind die wahren Zahlen weitaus alarmierender. Offiziell solle es in den letzten Monaten jeweils etwas mehr als 30.000 Asylgesuche in Deutschland gegeben haben. Sommer: „Diese Zahlen geben den tatsächlichen Asylzugang nicht wieder. Die Länder haben mittlerweile erhebliche Registrierungsrückstände, sodass wir es tatsächlich im September mit rund 50.000 und im Oktober mit rund 55.000 Zugängen zu tun hatten.“ Laut „Bild“, der das Schreiben vorliegt: Es gebe inzwischen bereits 280.000 Asylgesuche statt der offiziell dargestellten 244.000. Bei den Erstanträgen sogar 49.000 mehr als bisher registriert.. Anstelle – wie angekündigt – einer schnelleren Bearbeitung der Asylgesuche würden sich die Anträge buchstäblich stapeln. So kommt stückchenweise die Wahrheit ans Licht. Wie jetzt auch vermehrt über die kontinuierlichen gefährlichen Transporte der Flüchtlinge in unsicheren Fahrzeugen, in denen man bei Kontrollen eine Vielzahl von vernichteten Pässen gefunden hat, berichtet wird. Was soll man dazu noch sagen?!

Die CDU hat sich immerhin schon einmal kritisch zu diesem sogenannten Deutschland-Pakt geäußert und teilweise auch scharfe Kritik geäußert: „Das ist alles zu weich.“ Und von sämtlichen Polizeiinstitutionen kommt ebenfalls eine deutliche Missbilligung. Bei Maybrit Illner sagte Carsten Linnemann eindringlich: „Wenn wir Deutschland-Pakt nicht schaffen, wird AfD durch die Decke gehen!“ Eigentlich schätze ich Carsten Linnemann sehr. Doch man muss sich die Aussage auf der Zunge zergehen lassen. Es muss etwas gegen die Migration getan werden, weil die AfD sonst weiter an Zustimmung gewinnt und nicht, weil das Land damit buchstäblich ruiniert wird. So heißt es auch: „Die AfD ist brandgefährlich.“ Mit der AfD habe ich nichts am Hut. Doch wie soll man denn die Parteien bezeichnen, die uns in diese Situation erst sehenden Auges hineinmanövriert haben? Kann man die zwischenzeitlich nicht für brandgefährlich für den inneren Zusammenhalt halten? Und die Grünen stemmen sich teilweise immer noch gegen Verschärfungen des Asylrechts.

Ein trauriges Kapitel. Wir haben genügend Probleme. Da tobt ein Krieg in der Ukraine, bei dem einige davon ausgehen, dass er nicht mehr gewonnen werden kann. Beide Seiten befinden sich in einem brutalen und grausamen Stellungskrieg, der zunehmend – zumindest auf ukrainischer Seite – zivile Opfer fordert. Da ist der Krieg der Israelis gegen die Terrororganisation Hamas. 1.400 Israelis sind bei dem Terrorakt ums Leben gekommen. Mehr als 10.000 Palästinenser – darunter mehr als 4.000 Kinder – mussten ihr Leben lassen. Wie sagte vor Kurzem Margot Friedländer, eine Überlebende des Holocausts: „Es gibt kein christliches Blut, kein jüdisches Blut, kein muslimisches Blut – es gibt nur menschliches Blut, und wir müssen die Menschen respektieren. Was war, war. Das können wir nicht ändern. Aber es sollte nie, nie, nie wieder passieren.“

Und wer weiß schon, wie sich die Lage weiterentwickelt. Ob im Kosovo oder hinsichtlich Taiwan. Nicht jeder ist sich der explosiven Weltlage bewusst. Insbesondere bei der Jugend habe ich teilweise diesen Eindruck. Der ehemalige Chef von Liqui Moly, Ernst Prost, der sich aus einfachen Verhältnissen hochgearbeitet hat und sein Unternehmen für 400 Millionen an Würth verkaufte, antwortet auf die Frage nach der „Generation Z“: „Die junge Generation hat es gar nicht mehr nötig, Vollgas zu geben. Denen geht es schon gut durch ihr Erbe. Stichwort Erbengeneration. Da gibt es oft gar nicht die Notwendigkeit, sich so zu engagieren, wie wir früher.“ Aus eigener Anschauung kann ich dies bestätigen. Und auf die Frage, wie sich das ändern kann, meint er: „Deutschland ist zu satt. Der Wunsch, die Notwendigkeit ist gerade nicht mehr da. Im schlimmsten Fall muss die Gesellschaft und die gesamte Volkswirtschaft den Bach heruntergehen, dann wird wieder mehr Wert auf der Arbeit und Ehrgeiz gelegt.“ Eine traurige Prophezeiung, die zwischenzeitlich von vielen geteilt wird.

Hessenwahl

Es war vorauszusehen. Der Wahlsieger CDU wird mit der SPD koalieren. Denn eine Koalition mit der SPD wird einfacher zu gestalten sein. Die SPD hat zwar leicht besser abgeschnitten als die Grünen, allerdings sind sie leichter in eine Koalition einzubinden. Zudem die Grünen im Bund keine hohe Reputation haben. Merz hat die Grünen ja auch bereits als die Hauptgegner bezeichnet. Da hilft es auch nicht, dass die Zusammenarbeit zwischen CDU und den Grünen in den letzten Jahren, insbesondere unter Volker Bouffier, geräuschlos, nahezu harmonisch und vertrauensvoll funktionierte. In den Verhandlungen mit der SPD sieht die CDU größere Chancen, ihre Politik durchzusetzen und ihre Vorhaben zu realisieren. Sicher geht es auch um Posten und Ämter. Und auch hier wird es mit der SPD bessere Ergebnisse geben. Mal sehen, für welches Amt Dr. Heiko Wingenfeld vorgesehen ist. Er wird sicher eine gute Figur als Minister in einem Kabinett abgeben.

Ein unverständliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Völlig befremdend war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor einigen Tagen in Sachen §362 der Strafprozessordnung. Der Hintergrund: Ein äußerst bewegender und beklemmender Kriminalfall. Am 4. November 1981 stieg die 17 Jährige Frederike von Möhlmann in Celle in ein Auto ein, um in das 12 Kilometer entfernte Older zu gelangen. Der Fahrer, ein Mann kurdischer Abstammung, vergewaltigt und ermordet sie brutal. Sie wurde mit neun Messerstichen verletzt, ihr wurde die Kehle durchgeschnitten. Grausam. Reifenspuren an der Fundstelle der Leiche und Faserspuren des Autoteppichs des Mannes an der Kleidung der Schülerin führten zu dem Täter. Imet H. hatte auch kein Alibi. Daraufhin verurteilte ihn das Landgericht Lüneburg zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Doch das Urteil wird vom Bundesgerichtshof wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Der Täter kommt frei. In 1983 wird er Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Ein Reifensachverständiger zweifelt an, ob die Reifenspuren wirklich von dem BMW Imet H.’s stammen. Der Mörder wird freigesprochen. Jahre später erfolgt eine DNA-Analyse. Ein Haar von Ismet H., das man 1981 nach der Tat sichergestellt hatte, wird mit Spuren aus der Unterhose von Fredrike verglichen. Der endgültige Beweis ist erbracht. Ismet H. hat die Tat begangen. Das stellt das OLG in Celle in einem neuen Prozess eindeutig fest. Doch der Mörder bleibt auf freiem Fuß. Denn in Artikel 103 Grundgesetzt heißt es: “Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Die Anwendung dieser Regelung auf diesen Fall ist mir persönlich absolut unverständlich. Denn es ist ja noch gar nicht zu einer Bestrafung gekommen. Der Vater von Frederike beschließt, gemeinsam mit einem Anwalt (einem ehemaligen Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof) dagegen vorzugehen. Vater Hans von Möhlmann fasst es nicht, dass der Mörder seiner Tochter nicht bestraft wird. Daher startet er eine Petition, um eine Gesetzesänderung zu erreichen. Damit hat er in 2016 Erfolg. Fast 105.000 Unterschriften kommen zusammen. Der Bundestag ändert den § 362 der Strafprozessordnung dahingehend: Bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln ist eine erneute Anklage möglich. Allerdings nur bei schwersten Verbrechen wie Mord. Und neue Beweise gab es ja im Falle Ismet H. Also kommt er vor das Landgericht Verden und muss zunächst in Untersuchungshaft. Doch gegen Auflagen kommt er frei. Und dann kommt der ganze Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Und dieses sagt, der damalige Zusatz zu §362 wäre nicht statthaft. Also bleibt der Mord ungesühnt. Eine Regelung, die aufgrund der Willkür aus der Zeit des Nationalsozialismus entstanden ist, verhindert nun, einen Mörder zur Verantwortung zu ziehen. Nach meiner Ansicht beschämend. Denn der Zusatzartikel bezog sich nur auf schwerste Verbrechen. Seitens des Bundesverfassungsgerichtes wird von einer Rechtssicherheit geredet, die in diesen Fällen wie Hohn klingt. Herzliche Grüße Ihr Klaus H. Radtke. +++

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