Kläger im Eilverfahren „Sachsenhausen“ setzen auf Entscheidung im Klageverfahren

Eilverfahren nur ein erster Schritt

Eichenzell. Die IG Sachsenhausen widerspricht der Darstellung von Bürgermeister Kolb und weist darauf hin, dass das Eilverfahren nur ein erster Schritt gewesen sei. Falsch wäre auch die Aussage von Bürgermeister Kolb, dass die IG Sachsenhausen geklagt habe. Richtig sei vielmehr, dass 3 Anlieger in 5 Eilverfahren geklagt haben. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 18. Januar mehrfach darauf hingewiesen, dass wichtige Sachverhalte nur im eigentlichen Klageverfahren geklärt werden können. Dies gelte insbesondere für die Themen Barrierefreiheit, Gültigkeit der RSTO12, Angemessenheit der Kosten sowie Umfang der Erschließungsanlage.

„Aus Sicht der Kläger im Eilverfahren und der IG Sachsenhausen ist es zwar schade, dass im Eilverfahren die Positionen der IG nicht auf fruchtbaren Boden gefallen sind, aber nun kommen wir endlich ins Hauptsacheverfahren. Dort können wir viele unserer Argumente mit Zeugenaussagen und Gutachtern belegen. Das Gericht hat an vielen Stellen ausdrücklich drauf hingewiesen, dass die Aufklärung wichtiger Sachverhalte dem Hauptverfahren vorbehalten bleibt. Wir freuen uns auf das Hauptsacheverfahren und auf die detaillierte Darlegung unserer Gutachten und Standpunkte. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir in vielen Punkten rechtliches Neuland beschreiten. Das Gericht hat in der 2. Instanz auch festgestellt, dass die RSTO12 angewendet werden muss, wenn Landes- und Bundesmittel eingesetzt werden. Die ist mit über 300.000 Euro Bundesfördermitteln der Fall. Im Hauptsacheverfahren werden wir bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Dort wurde bereits entschieden, dass die RSTO 12 rechtsverbindlich ist und dann muss der gesamte Vorgang neu bewertet werden. Mit Spannung warten wir auch auf die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts, bei dem Verfassungsbeschwerden zu Straßenbeiträgen zur Beurteilung vorliegen. Fakt ist, dass die Bescheide der Gemeinde, solange diese Verfahren laufen, nicht rechtskräftig sind.“, so Friedrich Schönherr von der IG Sachsenhausen.

Generell begrüßt die IG Sachsenhausen die Vielzahl der Aktivitäten in Hessen, Niedersachsen und Bayern zur Abschaffung der Strassenausbaubeiträge. So hat die CSU in Bayern vor wenigen Wochen die Abschaffung der Anliegergebühren für den Straßenausbau entschieden und der Landtag hat einen sofortigen Stopp aller laufenden Beitragsbescheide beschlossen. Gleiche Aktivitäten gibt es in Niedersachsen und Hessen. Ministerpräsident Volker Bouffier hat angekündigt, Lösungen für die Problematik der ungerechten Strassenausbaubeiträge zu finden. Mehrere Anträge zu dem Thema wurden bereits gestern im Landtag beraten. „Wir werden weiter gegen die ungerechten Bescheide kämpfen. Politisch und vor Gericht.“, so Friedrich Schönherr abschließend. +++