Karlsruhe kippt Nachtragshaushalt 2021

Scholz will Karlsruher Urteil genau prüfen und umsetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dieses sei mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Insbesondere entspreche es nicht den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“. Man stütze diese Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens habe der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit.

Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 sei demzufolge unzulässig. Drittens verstoße die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert, wodurch der Bundeshaushalt deutlich überarbeitet werden muss. Den Antrag gegen den Nachtragshaushalt hatte die CDU/CSU-Fraktion gestellt. Die Bundesregierung hatte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen waren, für den KTF umgewidmet. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.

Scholz will Karlsruher Urteil genau prüfen und umsetzen

Die Bundesregierung will nach den Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der Nachtragshaushalt gekippt wurde, genau unter die Lupe nehmen. „Es kann ja sein, dass in den Erwägungsgründen des Urteils sich viele Hinweise finden, die viele der Praktiken von Haushaltsführung der letzten 20, 30 Jahre in Frage stellen, und zwar sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, und deshalb werden wir das genau prüfen“, sagte der Kanzler bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag. Es hätten „alle“ einen Anspruch darauf, dass man sich nicht nun nicht nur mit dem konkreten Fall befasse und das Urteil formal umsetze, sondern auch die Hinweise des Verfassungsgerichts generell aufnehme. Es bleibe dabei, dass man die Transformation bewältigen müsse, unter anderem um künftig CO2-neutral zu wirtschaften und trotzdem global wettbewerbsfähig zu bleiben. „Das erfordert Investitionen, deshalb ist es für uns wichtig  , dass wir bei der Betrachtung des Urteils genau sehen, wie wir vor keiner der Herausforderungen, vor der unser Land steht, die Augen verschließen, und dass wir sie auch mit einem anderen Rahmen, den wir jetzt haben, hinbekommen“, sagte Scholz. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am Mittwoch verkündeten Urteil das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt, mit dem unter anderem die nicht verbrauchten Corona-Hilfsgelder für klimapolitische Maßnahmen umgewidmet werden sollten.

Steuerzahlerbund NRW begrüßt Urteil zu Ampel-Nachtragshaushalt

Der Bund der Steuerzahler in NRW hat sich erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 gezeigt und sieht darin auch klare Handlungsanweisungen für die NRW-Landespolitik. „Gut, dass das Bundesverfassungsgericht Kreditaufnahmen auf Vorrat und der Umwidmung von Notlagenkrediten – wie sie Ende letzten Jahres auch unsere Landesregierung ursprünglich geplant hatte – einen Riegel vorgeschoben hat“, sagte der Vorsitzende Rik Steinheuer der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Die Entscheidung fördere eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik auch in NRW. „Das Unwesen ständig neuer Sondervermögen auch auf Landesebene sollte nun gestoppt werden. Denn Sondervermögen sind letztlich nichts Anderes als zusätzliche Kreditermächtigungen außerhalb des regulären Haushalts“, kritisierte Steinheuer. „Die strengen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt habe, binden auch die Politik in NRW. Konkret folgt daraus auch, dass ein eindeutiger Veranlassungszusammenhang zwischen einer festgestellten Notsituation und den ergriffenen schuldenfinanzierten Krisenbewältigungsmaßnahmen gegeben sein muss“, sagte er. „Bei den Corona-Schulden war das längst nicht immer der Fall.“ Mit denen seien beispielsweise auch Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers oder die energetische Sanierung von Krankenhäusern finanziert worden, so der Chef des NRW-Steuerzahlerbunds. „Beim aktuellen schuldenfinanzierten Sondervermögen zur Bewältigung der Krisen in Folge des Ukraine-Krieges ist nun klar, dass so etwas nicht mehr geht.“ +++

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