Justizminister: Kfz-Halter sollen für Unfälle autonomer Pkw haften

Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist

Bundestag

Die Landesjustizminister wollen sich dafür aussprechen, die geltenden Haftungsregeln im Straßenverkehr auch auf autonome Fahrzeuge anzuwenden. Das berichtet die „Rheinische Post“. Im Falle eines Unfalls müsste dann der Kfz-Halter für Schäden haften. Die Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ hatte sich mit der Frage befasst, ob Haftungslücken bestehen, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Schaden verursacht. „Das erfreuliche Ergebnis lautet: Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist – sein Handeln also nicht mehr nachprüfbar wäre -, ist unser Zivilrecht gut für die Herausforderungen der digitalen Welt gerüstet und bietet angemessene Lösungen“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Zeitung. Für das Vertrauen der Menschen in neue Technologien bedürfe es rechtssicherer Regelungen. Bei der Justizministerkonferenz am Mittwoch in Lübeck sollen die Landesjustizminister einem entsprechenden Beschluss zustimmen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, durch das Zulassungsrecht die von automatisierten und autonomen Systemen ausgehenden Gefahren „von vornherein auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen“. Über die bestehenden Regeln hinaus sei es nicht notwendig, Autohersteller über einen neuen Gefährdungshaftungstatbestand in die Haftung für Unfälle einzubeziehen. Es müsse aber sichergestellt werden, dass das Produkthaftungsrecht auch auf standardisierte Software anwendbar sei. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen