Innenministerium will Abschiebungen erleichtern

Das Bundesinnenministerium will mit einem Maßnahmenkatalog Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zählt eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die „Bild am Sonntag“. Ausreisepflichtige in Gemeinschaftsunterkünften sollen sich künftig abmelden, wenn sie diese zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens verlassen, heißt es in einem Papier, aus dem das Blatt zitiert. Verstoßen Ausreisepflichtige gegen diese Anzeigepflicht, soll Haft angeordnet werden können. In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche „Nachtzeitverfügung“ schon. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei erforderlich, „um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen“, heißt es in dem Dokument. Folgende Maßnahmen schlägt das Innenministerium außerdem vor: – In Aufnahme- und Rückführungszentren sollen Flüchtlinge ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Diese registriert, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten haben. – Mit Fluggesellschaften sollen Vereinbarungen getroffen werden, die Plätze für Abschiebungen zu erhöhen und diese ohne konkrete Personenzuordnung als „No-name-Buchung“ zu vergeben. Taucht ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, kann ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden. – In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise. Auf diese Weise soll bei abgelehnten Asylbewerbern schneller die „Reisefähigkeit“ geprüft werden können. Nach Informationen von „BamS“ aus dem Bundesinnenministerium wurden in Jahr 2017 insgesamt 39.160 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und kriminelle Flüchtlinge verhängt. In diesem Jahr gab es bis Ende Oktober 29.790 Einreisesperren. +++

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