IG kritisiert Gutachten der Gemeinde zu Sachsenhausen

IG vermutet Täuschung des Gerichts

Eichenzell. Aktuell laufen ca. 30 Klagen von Anwohnern der Straße Sachsenhausen gegen die Gemeinde Eichenzell, davon 4 Verfahren als Eilverfahren. Das Gericht hat bereits die Aussetzung der Vollziehung mit der Gemeinde, bis zu einem Urteil im Eilverfahren, abgestimmt. Die Anlieger erreichte jetzt im Rahmen des Eilverfahrens ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten, welches in großen Teilen nicht nachvollziehbar ist. Die IG Sachsenhausen vermutet eine bewusste Täuschung des Gerichts und hat das Gericht aufgefordert dies zu prüfen.

Neben vielen Themen geht es im Verfahren und im Gutachten darum, ob die Straßenbaurichtlinie RSTO12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für die Planung und Ausführung anzuwenden ist und richtig angewendet wurde. Nach der Richtlinie, die für alle Straßen in Deutschland gilt, hätte die Gemeinde vor der Planung eine Verkehrszählung machen müssen, um daraus eine sogenannte Belastungsklasse zu errechnen. Der Gutachter der Anlieger, Prof. Dr. Beckedahl (selbst Autor der RSTO 12), hat dies auf Basis von Anliegerinformationen getan und kommt zu einer Belastungsklasse von 0,3. „Sicherlich haben wir dabei grob geschätzt, dafür sehr großzügig. Die Zahlen waren so eindeutig niedrig, das wir gar nicht mehr jedes Detail berücksichtigen mussten.“, so Friedrich Schönherr, Sprecher der IG Sachsenhausen. Daraus ergäbe sich laut IG, dass die Gemeinde die Straße deutlich zu teuer baut. Unabhängig davon setzt die IG im Gerichtsverfahren darauf, dass eine grundhafte Erneuerung gar nicht notwendig war.

Grundlage für die Berechnung der Belastungsklassen sei der Schwerverkehr z.B. mit 40-Tonnen und 7,5-Tonnen LKW. Eine Verkehrszählung wurde von Seiten der Gemeinde schuldhaft unterlassen. Bei früheren Nachfragen der IG wurden die Messprotokolle der „Zone 30 Verkehrsmessung“ als Verkehrszählung vorgelegt, ohne irgendeine Klassifizierung des LKW Verkehrs. „Dies alleine zeigt mit welcher Kompetenz und Sorgfalt die Gemeinde hier vorgeht“, so Schönherr weiter. Nun hätte die Gemeindeverwaltung aus Sicht der IG Sachsenhausen nachträglich versucht, die Einstufung der Straße in eine höhere Belastungsklasse zu rechtfertigen. Dazu wurde laut IG von der Gemeindeverwaltung ein Gutachter beauftragt, der auf Basis ihrer Zahlen rechtfertigen sollte, dass die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2015 richtig gewesen wäre.

Dazu stütze sich der Gutachter auf eine aus Sicht der IG völlig unpassende Aufstellung der Gemeinde zum Schwerlastverkehr. Im Gutachten nachzulesen wären beispielweise folgende Aussagen:

– In Sachsenhausen und „Am Riedrain“ gäbe es 29 Gewerbetreibende, die LKW Verkehr verursachen
– Die Erschließung eines neuen Siedlungsgebietes zwischen Riedrain und B27 als Mischgebiet wäre nicht ausgeschlossen, der Verkehr müsse durch Sachsenhausen
– LKW, die in die Ortslage Eichenzell einfahren würden Sachsenhausen als schnellste Verbindung zur Autobahn benutzen
– Die bestehenden Gewerbebetriebe wären aus Sicht der Gemeinde mit unzutreffenden LKW Fahrten eingeschätzt.
– Die kleine Pizzeria in Sachsenhausen würde mit 208 Fahrten von 7,5-Tonnen LKW von der Gemeinde eingeschätzt
– Das Sanden des Sportplatzes und der Festbetrieb am Festplatz wäre mit 50 Stück 40-Tonnenn LKW im Jahr veranschlagt
– Die Landwirte, die die Fulda Aue bewirtschaften, würden 800 Fahrten mit 40-Tonnen Fahrzeugen im Jahr verursachen, die Landwirte am Tannenhof 208 Fahrten mit 40-Tonnern im Jahr

Dies wären nur einige Beispiele, laut IG würde keine der Angabe nachvollziehbar sein. „Wenn ich die Aufstellung der Gemeinde ernst nehmen würde, heisst das im Klartext, dass an meinem Küchenfenster knapp 5.000 LKW pro Jahr vorbeifahren, das bedeutet, je nach Betrachtung bis zu 20 LKW pro Tag und damit ca. 2 pro Stunde. Das ist völlig unzutreffend und nicht wahr. Das habe ich gegenüber dem Gericht schriftlich versichert“, so Sylvia Vogel-Weber, eine Anliegerin in der Stichstraße zum Sportplatz.

Friedrich Schönherr von der IG Sachsenhausen bringt es auf den Punkt: „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 50 x 40-Tonner pro Jahr für das Sanden des Sportplatzes und die Benutzung des Festplatzes. Was wir hier vorgelegt bekommen haben, hat weder Verstand noch Anstand. Wenige Meter neben dem geplanten Standort für den Schredder will die Gemeinde auf der Eichenzeller Seite ein Baugebiet über die zum Teil ca. 3,4 breite Straße „Am Riedrain“ erschließen, nur um ein paar LKW Bewegungen mehr in der Berechnung zu bekommen. Wer glaubt solche Märchen? Wer allen Ernstes behauptet, die kürzeste Verbindung für LKW aus der Ortslage zur Autobahn gehe durch Sachsenhausen, den kann man nicht mehr ernst nehmen. Jeder kennt die fast leeren Busse, die durch Sachsenhausen fahren. Die sollen jetzt deutlich mehr werden und auf 3-achsige Gelenkbusse umgestellt werden. Was man sich nicht alles ausdenkt, um ein paar Tonnen mehr für die Berechnung zu bekommen. Für uns sind das unwahre Behauptungen, um nachträglich die falschen Einschätzungen der Planer und der Verwaltung gegenüber dem Gericht zu rechtfertigen. Erstaunlich ist, dass sich nach den Berechnungen unseres Gutachters aus den Fantasiezahlen der Gemeinde immer noch unsere gutachterlich bestätigte niedrige Belastungsklasse von 0,3 ergibt. Das sagt doch Alles! Wir haben fast 30 eidesstattliche Versicherungen von Anliegern, Gewerbetreibenden mit und ohne LKW Verkehr und nicht zuletzt von den Landwirten, welche die Zahlen der Gemeinde widerlegen. Dabei schöpfen wir trotz großzügiger Annahmen in unseren Schätzungen noch nicht mal 50% der Belastungsklasse 0,3 aus. Es reicht uns, es ist nicht mehr zu ertragen! Wer solche Aufstellungen mit seinem Namen unterschreibt, arbeitet aus meiner Sicht nicht für die Bürger sondern bewusst gegen Diese“, so Friedrich Schönherr, Sprecher der IG abschließend. +++