Hessisches Wohnraumfördergesetz – Kritik am Gesetzentwurf

Frankfurt/Wiesbaden. Bisher stellte das geltende Hessische Wohnraumfördergesetz die Förderung von Wohneigentum über die Förderung von Mietwohnungen. Dieser Zustand wird mit der Novellierung des Wohnraumfördergesetzes jetzt behoben. „Wenn das neue Wohnraumfördergesetz den Landtag passiert, geben wir der Förderung des Wohneigentums und der Förderung von Mietwohnraum den gleichen Stellenwert. Sie werden zu gleichrangigen Förderzielen“, betonte Priska Hinz, Ministerin für Stadtentwicklung auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Gesetzes in Wiesbaden.

„Ich bin den beiden Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie sich so schnell und aufmerksam dieser wichtigen Neuausrichtung in der Wohnraumförderung des Landes Hessen angenommen haben“. Jetzt könne das Land sehr flexibel auf den Bedarf auf dem hessischen Wohnungsmarkt reagieren. Im Rahmen eines Sonderprogramms stehen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 insgesamt 300 Millionen Euro für die Wohnbauförderung zur Verfügung. Ein zweiter Schwerpunkt innerhalb der neuen Förderrichtlinien zum Wohnungsbau der hessischen Landesregierung werde auf das studentische Wohnen gelegt. „Hessen hat sehr beliebte und nachgefragte Universitäten. Gerade Studierende mit niedrigerem einkommen stoßen bei der Wohnungssuche daher zunehmend auf Probleme. Hierbei wollen wir Abhilfe schaffen“. In vielen Hochschulstandorten gebe es bereits eine Unterversorgung an Wohnraum für Studierende. „Das neue Wohnraumfördergesetz setzt sich stärker für die Belange der Haushalte mit mittleren Einkommen ein“. Bisher habe sich die Förderung im Wohnungsbau auf die Haushalte konzentriert welche lediglich über ein sehr geringes Einkommen verfügten. Dies werde der angespannten Wohnsituation in den hessischen Ballungsräumen allerdings nicht gerecht. Bezahlbarer Wohnraum werde auch für die Gruppe bis zu einem mittleren Einkommen zunehmend knapp. Beide Gruppen haben Probleme, sich am Markt angemessen mit Wohnraum zu versorgen.

DGB: Mehr öffentliche Investitionen unabdingbar

Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen kritisiert, dass zentrale Forderungen des DGB nicht in den Gesetzentwurf eingegangen sind. Insgesamt sei er viel zu vage und trage nicht dazu bei, die Wohnungsmarktlage zu entspannen. Kritisch bewertet der DGB, dass die Fraktionen zwar zusätzlich Mittelschicht und Studierende in den Blick nehmen, den finanziellen Rahmen allerdings beibehalten und hierdurch Geringverdiener und Arbeitslose benachteiligen. Im Übrigen ersparen sich CDU und Grüne damit, für Studierende beim Wissenschaftsministerium ein eigenes Wohnungsbauprogramm aufzulegen. Neu sieht der Gesetzentwurf ein Förderangebot für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die sich am Markt aufgrund des hohen Mietniveaus nur schwer mit Wohnraum versorgen können, vor.

Witt: „Es ist höchst problematisch, dass keine zusätzlichen Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau bereit gestellt werden sollen. Um die Zahl der Sozialwohnungen stabil zu halten, müssen jährlich mindestens 3.000 Wohnungen neu geschaffen werden. Darüber hinaus fehlen bereits über 280.000 Sozialwohnungen hessenweit. Geringverdiener und Arbeitslose sind besonders von der Wohnungsnot betroffen.“ Es reiche keinesfalls aus, die bereits vorhandenen Wohnraumfördermittel des Bundes, für ihren vorgesehenen Zweck zu verwenden. „Laut Gesetzentwurf soll das studentische Wohnen in Zukunft verstärkt über die hessische Wohnraumförderung finanziert werden. Das bedeutet aber dann weniger Mittel für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau, dessen Mittel ohnehin derzeit vollständig durch den Bund getragen werden.“ Sehr enttäuscht zeigt sich der stellvertretende DGB-Chef zudem davon, dass die Nachwirkungsfrist für Sozialbindungen weiterhin bei nur fünf Jahren liegt. Der DGB hatte eine Verlängerung auf 10 Jahre gefordert. Einzig positiv sei, dass der Vorrang der Eigentumsförderung wieder zurückgenommen werde. Der DGB hatte allerdings gefordert, aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage dem Mietwohnungsbau den Vorrang zu geben. Zudem kritisiert Witt, dass die Fehlbelegungsabgabe nicht wieder eingeführt wurde. Eine Fehlbelegungsabgabe ermögliche den Kommunen nämlich, eigene Einnahmen für den Bau neuer Sozialwohnungen zu erzielen.

SPD: Gesetzentwurf löst die Probleme nicht

Der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat den von CDU und Grüne vorgelegten Gesetzentwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz scharf kritisiert. „Wir haben einen immens hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen und an Wohnraum für Studierende. Dieses Problem löst aber der heute vorgestellte Gesetzentwurf nicht. CDU und Grüne haben ein ambitionsloses Gesetz präsentiert, das angesichts zehntausender fehlender Wohnungen keine Perspektive eröffnet“, sagte Siebel in Wiesbaden. Der SPD-Politiker bezeichnete die Initiative „halbherzig und zu kurz gesprungen.“ Die von Schwarz-Grün als Beispiele für Wohnungsnot im Ballungsraum herangezogenen Gruppen beispielsweise der Polizeibediensteten und Krankenhausbeschäftigten würden auch nach diesem schwachen Programm keine bezahlbare Wohnung finden. „Die SPD setzt sich für eine Vorrangförderung des Sozialen Wohnungsbaues ein. Genau das brauchen wir, alles andere ist keine Beschleunigung der Problemlösung“, so Siebel.

Lenders: Maßnahmen benachteiligen mittlere Einkommen und ländlichen Raum

„Das Ziel der Eigentumsförderung besitzt für die CDU in der Koalition mit den Grünen offensichtlich keine Priorität mehr. Denn der vorliegende Gesetzesentwurf verkennt vollkommen, dass die Mitte erheblich benachteiligt wird, wenn der Erwerb von Wohneigentum nicht gefördert wird. Auf diese Weise bleiben auch Effekte aus, die für die Entspannung des Wohnungsmarkts unbedingt notwendig wären: So sorgt die Eigentumsbildung nämlich für eine Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt, wovon insbesondere diejenigen Mieter profitieren, die auf günstige Mieten angewiesen sind“, so Jürgen Lenders, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag. Lenders weiter: „Es ist eindeutig das falsche Signal für den Wohnungsmarkt, dass der schwarz-grüne Gesetzesentwurf keinerlei Impulse für die Schaffung von Wohneigentum liefert. Denn Ziel einer verantwortungsvollen Wohnungsbaupolitik muss es sein, die Menschen dabei zu unterstützen, durch privates Wohneigentum mehr Unabhängigkeit zu erlangen. Doch dieser unter Schwarz-gelb noch gültige Kurs wird durch die geplanten Maßnahmen konterkariert. Auf diese Weise wird auch der ländliche Raum benachteiligt, der in den schwarz-grünen Überlegungen ohnehin keine große Rolle zu spielen scheint. Doch gerade in ländlichen Gebieten ist der Erwerb von Wohneigentum von besonderer Relevanz. Nach der Mietpreisbremse und der damit einhergehenden Investitionsverhinderung erfolgt nun durch das Gesetz von CDU und Grünen die nächste kontraproduktive Maßnahme für den hessischen Wohnungsmarkt. Der richtige Ansatz wäre hingegen, den Erwerb von Wohnraum zu fördern sowie privaten Besitz nicht zusätzlich zu belasten. Denn so steigt auch das Angebot weiter und Wohnraum bleibt bezahlbar.“ +++ fuldainfo