Hessen hat ein neues Naturschutzgesetz

NABU Hessen begrüßt Verbesserungen im neuen Naturschutzgesetz

Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz. Die umfangreiche Gesetzesnovellierung wurde heute im Landtag beschlossen. „Der Verlust von Arten und Lebensräumen findet trotz aller Unterstützungsmaßnahmen auch in Hessen statt. Deshalb brauchen wir einen Rechtsrahmen, der ermöglicht, die biologische Vielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und damit Artenreichtum zurückzuholen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz im Hessischen Landtag.

Artenschutz und Klimakrise werden im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schafft das Gesetz beispielweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert. Neu und bundesweit einmalig im Gesetz ist die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. „Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln“, erklärte die Umweltministerin. Zugute kommt das Arten wie dem Feldhamster. Die Ackerfläche als sein Lebensraum eignet sich nicht als Naturschutzgebiet. Hier greifen die neuen Fördergebiete Artenschutz, die die erfolgreichen Feldflurprojekte in die Fläche bringen und Fördermaßnahmen bündeln werden.

Den Insektenschutz in Hessen stärkt das Gesetz gleich an verschiedenen Stellen. Zum Beispiel durch den Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung: „Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wollen wir überflüssige Lichtverschmutzung zukünftig vermeiden“, erklärte Umweltministerin Hinz. Hessen ist das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Auch Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, so Priska Hinz. Um die Artenvielfalt zurückzugewinnen, müssen alle mitwirken. Das machte die Ministerin in ihrer Rede deutlich: „Das neue Naturschutzgesetz kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn alle ihren Teil beitragen. Dazu gehören Naturschutz im Haupt- und Ehrenamt, die Flächenbesitzenden und Landnutzenden, die Kommunen und wir alle. Die biologische Vielfalt schützen bedeutet: Wir schützen unser Lebensgrundlagen und unsere Zukunft.“

NABU Hessen begrüßt Verbesserungen im neuen Naturschutzgesetz

Der NABU Hessen begrüßt die Verabschiedung des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes am 25. Mai im Hessischen Landtag als wichtigen Meilenstein für einen besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen. „Hessen bekommt nach 13 Jahren endlich wieder ein umfassendes Naturschutzgesetz. Viele der Neuerungen werden den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt voranbringen. Vor allem der Artenschutz wird durch Regelungen zum Schutz von Insekten, zur Einschränkung der Lichtverschmutzung, zum Schutz von Horsten großer Vögel wie Rotmilan und Schwarzstorch sowie zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden gestärkt“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Zudem schreibe das Gesetz erstmals das Ziel fest, große Wildnisgebiete auszuweisen, also natürliche Wälder ohne forstliche Nutzung. Das Gesetz trage auch zum Schutz wandernder Vögel, Amphibien und Rothirschen bei und schreibe nun auch Managementpläne für konfliktträchtige Arten wie Wolf und Biber vor. „Künftig gibt es Fördergebiete für den Artenschutz und einen Biotopverbund auf 15 Prozent des Offenlandes, damit Tiere und Pflanzen sich in der Landschaft besser ausbreiten können“, so der Biologe Eppler. Für den Schutz der biologischen Vielfalt spielt die langfristige Sicherung gefährdeter Lebensräume eine wichtige Rolle. „Gut ist, dass der Schutz von artenreichem Grünland, Mooren, naturnahen Flussauen und Naturwäldern im neuen Naturschutzgesetz deutlich gestärkt wird“, erklärt Eppler. Er begrüßt, dass auch die Bereitstellung öffentlicher Flächen von Ländern und Kommunen, auf denen neue Lebensräume geschaffen werden können, eine Verbesserung erfährt.

Der NABU sieht aber auch Kritikpunkte beim neuen Naturschutzgesetz. „Notwendig wären mehr messbare Ziele gewesen, wie z.B. die verpflichtende Ausweisung von Wildnisgebieten auf 2 Prozent der Landesfläche und von Naturwäldern auf 5 Prozent der Waldfläche“, so Eppler. So bleibe das Gesetz in einigen Punkten zu unkonkret. Wichtig wäre es gewesen, die Vorrangregelung für den rein freiwillig organisierten Vertragsnaturschutz abzuschaffen. Wenn der freiwillige Naturschutz nicht funktioniert, müsse eine Behörde Schutzgebiete auch direkt ausweisen können. Da gebe es noch erheblichen Nachholbedarf. Der NABU versteht deshalb die Aufregung mancher Waldbesitzer und Landwirte nicht. „Wir sehen seit vielen Jahren einen großen Verlust von Tier- und Pflanzenarten, der maßgeblich durch eine immer intensivere Land- und Forstwirtschaft verursacht wird. Nun kommt auch noch die Klimakrise hinzu. Jedem muss doch inzwischen klar sein, dass wir etwas ändern müssen“, erklärt Eppler. +++ pm