Hessen bietet Hilfestellung im Kampf gegen Reichsbürgerbewegung

„Stehen eng an der Seite der Kommunen“

Hintergrundinformationen
Die Reichsbürgerbewegung wird seit dem 22. November 2016 in Gänze bundesweit vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder als sogenanntes Sammelbeobachtungsobjekt beobachtet. Zuvor wurden bereits die als rechtsextremistisch in Erscheinung getretenen Reichsbürgergruppierungen Exil-Regierung Deutsches Reich und Freistaat Preußen vom Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beobachtet somit nun neben den bereits zuvor unter Beobachtung des LfV stehenden rechtsextremistischen Reichsbürgergruppierungen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die gesamte Reichsbürgerbewegung soweit aus deren Aktivitäten eine generelle Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung erkennbar wird.

Als rechtsextremistisch werden dabei jene Reichsbürger-Aktivitäten bewertet, die beispielsweise neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches zugleich rechtsextremistische Elemente wie Rassismus oder Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, übersteigerten Nationalismus und völkischen Kollektivismus propagieren. Als Beispiel für eine rechtsextremistische Reichsbürgerbewegung ist die Exil-Regierung Deutsches Reich zu nennen. Die Exil-Regierung Deutsches Reich propagiert neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 rassistische und antisemitische Verschwörungstheorien. Bei vielen Reichsbürgern ist ihre revisionistische Haltung auf die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die Fortexistenz des Deutschen Reiches beschränkt.

Zu den polizeilich bekanntgewordenen Personen, die der Reichsbürgerbewegung zugeordnet werden, liegen Erkenntnisse zu Gewaltdelikten in Form von Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie zu Widerstandsdelikten vor.

Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter – Insgesamt rund 700 in Hessen

Die nachfolgende Aufschlüsselung des Personenpotenzials der Reichsbürgerbewegung auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte beruht auf Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden.

Bis 10 Personen:
Stadt Darmstadt, Stadt Offenbach, Stadt Wiesbaden,

11-20 Personen:
Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hochtaunuskreis, Kreis Vogelsberg, Werra-Meißner-Kreis, Stadt Kassel, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Landkreis Kassel

21-30 Personen:
Lahn-Dill-Kreis, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Gießen, Landkreis Offenbach

31-40 Personen:
Landkreis Darmstadt-Dieburg, Wetteraukreis, Kreis Bergstraße, Kreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis

41-50 Personen:
Schwalm-Eder-Kreis

61-70 Personen:
Stadt Frankfurt, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Fulda +++

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