Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda lockert Besuchsregeln weiter

Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda. Foto: hjk

Ab Donnerstag, 01. Juli 2021, gelten am Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda neue Besuchsregeln. Aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens in Hessen und der steigenden Impfquote in den zurückliegenden Wochen entspannt sich die Corona-Lage sichtlich. Die neueste Verordnung der hessischen Landesregierung erlaubt weitere Lockerungen bei der Besuchsregelung. Ab Donnerstag, 01.Juli 2021 gelten im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda angepasste Besuchs-vorgaben: 1-1-1 Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person Besuch erhalten, die genesen, geimpft oder getestet ist.

3 G-Regel: geimpft oder getestet oder genesen Besucher*innen müssen entweder: o vollständig geimpft sein, d.h. die Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Bitte Impfnachweis mitbringen. o genesen sein: Person war innerhalb der letzten sechs Monate mit SARS-CoV-2 infiziert und gilt als genesen (sog. immungesunde Personen). Bitte Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder Positivbefund vorlegen. o getestet sein: aktueller negativer Bürgertest (max. 24 Stunden alt) Teststellen: www.corona-test-hessen.de Ergebnisse eines Selbsttests sind für Klinikbesuche nicht gültig!

Besucherinnen werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien am Haupteingang der Klinik bereitzuhalten.  Die Besuche müssen registriert werden. Hierzu müssen Besucherinnen ihre Kontaktdaten in einem Besucherfragebogen hinterlegen, um bei einem möglichen Infektionsgeschehen, die Daten an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten zu können.

Besuchszeit: täglich von 15:00 – 18:00 Uhr. Letzter Einlass um 17:00 Uhr. Besuchsdauer: 1 Stunde

Ausnahmen und Sonderregelungen von der Besuchsregelung sind weiterhin möglich, z.B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen. In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet werden und nach der Entbindung an den folgenden Tagen Besuch durch diese Person empfangen bzw. im Familienzimmer untergebracht werden. Außerdem ist ein weiterer Besuch durch eine „geimpfte, genesene oder getestete Person“ auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet. Teile der Covid-19-Bereiche, die Notaufnahme und Aufnahmestation sind von der Besuchsregelung ausgenommen. Dort ist weiterhin kein Besuch gestattet.

Kinder unter 16 Jahren haben leider weiterhin kein Besuchsrecht. Im Krankenhaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95–Maske und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Alle Regeln im Detail für einen Besuch im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda und den Besucherfrage-bogen gibt es auf www.herz-jesu-krankenhaus.de. +++ pm