Haustein: Anschuldigungen der FDP sind falsch und verleumderisch

Herr Prof. Stegmann hat an dem Akteneinsichtsausschuss als Nicht-HFA-Mitglied nicht teilgenommen

Sven Haustein (CDU)

Aufgrund der Beendigung eines Ausschusses zur Akteneinsicht hat Prof. Stegmann FDP-Petersberg beim Verwaltungsgericht Kassel eine Klage gegen den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Sven Haustein, eingereicht. Die Behauptungen und Anschuldigungen von Herrn Prof. Stegmann sind falsch und verleumderisch zugleich und ich habe in meinen vielen Jahren Kommunalpolitik, egal ob im Kreistag oder in der Gemeindevertretung, so etwas noch nicht erlebt. Ich gebe aber auch zu, dass es mich nicht überrascht, heißt es in der Stellungsnahme von Sven Hausstein.

Als sich die Gemeindevertretung nach den Kommunalwahlen in 2021 konstituierte, wurden die Ausschüsse, wie z.B. der Haupt- und Finanzausschuss (HFA), gebildet. Die FDP, als Fraktion mit den wenigsten Stimmen nach der Wahl, wurde nach Vorgabe der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Petersberg im HFA nicht berücksichtigt. Herr Prof. Stegmann sprach mich und die CDU-Fraktion seinerzeit an eine Lösung zu suchen, damit er Mitglied im HFA werden kann. Das lag und liegt natürlich nicht in meiner Macht und nach meinem Empfinden ist seit dem unser Verhältnis schwierig. Übrigens wurde inzwischen die Geschäftsordnung geändert und auch die meisten Fraktionen neben der CDU sprachen sich hierbei gegen eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen zur Besetzung der Ausschüsse aus. Dennoch habe ich Herrn Prof. Stegmann mehrfach in den Gemeindevertretersitzungen eingeladen, als Gast im HFA teilzunehmen.

Am 13.07.2023 fand ein Akteneinsichtsausschuss statt. Die Gemeindevertretung (GVE) hatte entschieden, dass dieser im HFA stattfinden soll, dessen Vorsitzender ich bin. Der Ausschuss war wie eine GVE öffentlich und sobald personenbezogene oder schutzwürdige Informationen beraten werden, muss die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Nach meiner Einschätzung war das nach Einsicht der Akten so und deshalb wollte ich bei den weiteren Beratungen die Öffentlichkeit, die aus einer Person bestand, ausschließen. Das muss abgestimmt werden. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen erläutert wurden, stimmen die Mitglieder knapp gegen meinen Vorschlag. Da ich als HFA-Vorsitzender eine hohe Verantwortung dafür trage, dass schutzwürdige Informationen nicht nach außen dringen, habe ich die Sitzung abgebrochen. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, wenngleich es selten vorkommt.

Grundsätzlich ist die Verantwortung groß, wenn man einen solchen Ausschuss leitet. Wir müssen bedenken, dass wir Gemeindevertreter unser Mandat ehrenamtlich ausführen und ich kein Jurist bin. Es ist durchaus möglich, dass hier auch einmal Entscheidungen revidiert werden müssen. Ich darf allerdings behaupten, dass meine bisherigen Entscheidungen ausnahmslos Bestand hatten.

Herr Prof. Stegmann, der an dem Akteneinsichtsausschuss als Nicht-HFA-Mitglied nicht teilgenommen hat, hat dann seine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht mir angedeutet und auch eingereicht. Ende Dezember 2023 wurde mir dann mitgeteilt, dass nach der Prüfung der Kommunalaufsicht es richtig war die Sitzung abzubrechen, da sonst schutzwürdige, interne Daten veröffentlicht worden wären. Herrn Prof. Stegmann liegt die Stellungnahme vor. Diese von mir gemachte Darstellung kann bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda erfragt werden.

Es ärgert mich, dass er trotzdem diese Behauptung verbreitet, obwohl es eine schriftliche Stellungnahme gibt (!) und weiter behauptet, ich würde gegen die Hessische Gemeindeverordnung verstoßen. Er nennt hierzu keine Beispiele, weil es keine gibt. Das halte ich für äußerst unanständig. Es war bei weitem nicht die erste Beschwerde – nicht nur gegen meine Person -, allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo ihm Recht zugesprochen wurde.

Trotz aller politischen Differenzen, sollten wir fair miteinander umgehen. Das ist hier nicht der Fall. Wir müssen uns nicht wundern, wenn wir keine Ehrenamtlichen mehr in der Kommunalpolitik finden und insbesondere junge Menschen kein Interesse haben. Wer trotzdem Verantwortung übernimmt, so wie ich als Ausschussvorsitzender oder als stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung, darf keine „sensible Natur“ sein. Ich lasse mich hierdurch nicht einschüchtern, auch nicht gegen die angestrebte Klage gegen meine Person, und bleibe politisch aktiv. +++

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