Haseloff will Arbeitspflicht für bestimmte Bürgergeldempfänger

Auch Essen will Arbeitspflicht für Flüchtlinge einführen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, nicht nur Asylsuchende, sondern auch schwer zu vermittelnde Bürgergeldempfänger zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Gegenüber dem TV-Sender „Welt“ begrüßte Haseloff am Donnerstag die Idee, dass „durchaus auch arbeitsfähige“ Bürgergeldempfänger gemeinnützige Arbeit machen können.

Das sei rechtlich möglich und geschehe auch vereinzelt. Es sei wichtig, dass auch Bürgergeldempfänger „integriert werden in den Arbeitsmarkt – durch Vermittlung, aber eben auch, wenn das nicht klappt, durch entsprechende Heranziehung im Bereich der Kommunen.“ Bei der Idee einer Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger ist Haseloff allerdings skeptisch. Danach gefragt verwies Haseloff auf rechtliche Vorgaben: „Die Grundsicherung über das Bürgergeld ist eine verfassungsgemäße Leistung, die zu zahlen ist, auf die ein Rechtsanspruch besteht.“ Allerdings könne man sich „sicherlich darüber unterhalten“, ob „alles, was dort hineingerechnet wird“, auch wirklich „in der richtigen Höhe zu liegen kommt“, so Haseloff. Das habe allerdings mit der Bezahlkarte selbst nichts zu tun.

Auch Essen will Arbeitspflicht für Flüchtlinge einführen

Auch in Essen wird darüber beraten, ob arbeitsfähige Asylsuchende künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen. Die Stadt prüfe derzeit, wie eine solche Arbeitspflicht umgesetzt und organisiert werden könne, sagte der dortige Sozialdezernent Peter Renzel der „Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung“. Bereits jetzt leisteten viele Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften in der Stadt freiwillig gemeinnützige Arbeit, beispielsweise in der Grünpflege oder bei der Reinigung der Einrichtungen. Arbeit diene der Tagesstruktur und helfe beim Spracherwerb. „Es ist der richtige Weg, das verpflichtend zu machen“, sagte Renzel. Im Saale-Orla-Kreis will Landrat Christian Herrgott (CDU) Asylbewerber für bis zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten können. Sie sollen etwa einfache Arbeiten in Gemeinschaftsunterkünften erledigen oder Winterdienst leisten und dafür 80 Cent pro Stunde erhalten. Bei Ablehnungen drohen finanzielle Sanktionen. +++