Berlin. Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer drängt auf Korrekturen beim ab 2015 geltenden Mindestlohn-Gesetz. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisierte Wollseifer die Regeln als „praxisfern“ und viel zu bürokratisch. „Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen“, warnte er. So seien alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind. „Hier brauchen wir dringend eine praktikable Lösung“, forderte Wollseifer.
Das Handwerk halte es für ausreichend, für diese Gruppe die Aufzeichnungspflicht lediglich auf die Dauer der Arbeitszeit zu beschränken. Auch die geforderte Dokumentation der Arbeitszeiten im Angestelltenbereich sei eine „Zumutung“. Dass davon Bezieher eines Einkommens von bis zu 2.958 Euro betroffen seien, nannte Wollseifer „überzogen“. Das Risiko von Unterschreitungen des Mindestlohns sei bei dieser Gehaltskategorie sehr gering. Die festgelegte Summe entspreche rund 348 Arbeitsstunden zum Mindestlohn. „Das liest sich wie ein schlechter Witz“, kritisierte Wollseifer. Er forderte eine Befreiung von Dokumentationspflichten ab einem Bruttomonatsentgelt von 2.200 Euro. +++ fuldainfo
Das muss man der Unternehmerlobbyisten lassen: Sie kämpfen bis zuletzt gegen den Mindestlohn. Wenn nur die Dauer der Arbeitszeit zu dokumentieren ist, lässt sich dies nämlich nicht mehr vom Zoll kontrollieren. Außerdem ist dadurch wieder den Manipulationen durch unbezahlte Überstunden Tür und Tor geöffnet. Beginn und Ende der Arbeitszeit zu erfassen sei zuviel Bürokratie, meint Herr Wollseifer. Wenn die Firmen noch nicht mal in der Lage sind, diese beiden Uhrzeiten zu erfassen, tun sie mir leid. Es gibt inzwischen jede Menge Zeiterfassungssysteme, die dies automatisch erledigen. Wie wär’s mit einer kleinen Investition? Oder steht dann der Ruin der Firma bevor?