Grüne und FDP kritisieren Wahlrechtsvorschläge der Union

Grüne und FDP haben die Vorschläge der Union für ein neues Bundestagswahlrecht kritisiert. Till Steffen, Berichterstatter der Grünen zu dem Thema, warf CDU und CSU vor, die Probleme auf Kosten der anderen Parteien zu lösen. Der Wegfall der Ausgleichsmandate führe „zu einer krassen Verfälschung der Mehrheitsverhältnisse“, sagte Steffen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, wertete es zwar als „gutes Zeichen“, dass die Union gesprächsbereit sei. Auch er monierte aber, dass neue Regeln für die Zusammensetzung des Bundestags nicht dazu führen dürften, „dass eine Partei einseitig bevorzugt“ werde.

Eine Annäherung zwischen Ampel und Union bei der Debatte über die künftige Ausgestaltung des Wahlrechts rückt so in immer weitere Ferne. Am Donnerstag hatte es Treffen auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden von Union und Ampel gegeben, später auf Ebene der Berichterstatter. „Nach  den ersten Gesprächen habe ich nicht den Eindruck, dass auf Seiten der Ampel große Verhandlungsbereitschaft über unser Modell besteht“, sagte Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. „Gleichwohl werden wir weiter nach einer Lösung suchen, die von allen Parteien mitgetragen werden kann, so wie das in der Vergangenheit stets gute parlamentarische Übung war.“ Der Vorschlag der Union gebe den Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl nicht auf und verkleinere zugleich den Umfang des Bundestages deutlich. Die Union hatte vorgeschlagen, die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren, außerdem sollen 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden und die Grundmandatsklausel von drei auf fünf Direktmandate angehoben werden. Diese sieht bislang vor, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheitert, dennoch entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Außerdem sollen Ausgleichsmandate für bis zu 15 Überhangmandate wegfallen. Bereits jetzt gilt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Bei der vergangenen Wahl waren 34 Überhangmandate angefallen (darunter zwölf für die CDU und elf für die CSU), die zu 104 Ausgleichsmandaten führten.

Linke läuft Sturm gegen Unionsvorschlag zur Wahlrechtsreform

Die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, hat den Vorstoß der Union zur Wahlrechtsreform entschieden abgelehnt. „Mit dem neuen Vorschlag offenbaren sich die Unionsparteien als prinzipienloser Opportunistenhaufen“, sagte Wissler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Noch am Anfang der Woche habe CSU-Generalsekretär Martin Huber die Ampel-Regierung in eine Reihe mit Schurkenstaaten gestellt, weil er die Unionsparteien vom Ampel-Vorschlag benachteiligt sah, sagte die Linken-Chefin. Jetzt würden die Unionsparteien selbst eine Wahlrechtsänderung fordern, die andere Parteien benachteiligen soll. Der Unionsvorschlag zielt unter anderem auch auf eine Änderung der sogenannten Grundmandatsklausel ab, wonach eine Partei bislang auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate holt. Die Union will die Klausel auf fünf Direktmandate heraufsetzen. Damit hätte die Linke bei  der Wahl 2021 den Einzug in den Bundestag verpasst. Wissler kritisierte, es sei undemokratisch, das Wahlrecht zu ändern, um politische Gegner zu benachteiligen. „Jede Stimme, die nicht im Parlament repräsentiert wird, ist ein Verlust für die Demokratie“, sagte die Linken-Chefin. Demokratische Parteien seien in der Verantwortung, sich gemeinsam für ein Wahlrecht einzusetzen, das die bestmögliche Vertretung des Wählerwillens ermögliche. „Der Vorschlag der Union zur Wahlrechtsreform ist einer demokratischen Partei nicht würdig“, so Wissler. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, nannte den Vorschlag der Union „bemerkenswert einfallslos“. Die Union bleibe ihrer Linie treu, keine zukunftsfähigen Konzepte zu haben und zuerst an sich selbst zu denken. „Es ist absurd, dass im ganzen Land Wahlkreise wegfallen sollen, nur damit die Regionalpartei CSU weiterhin überproportional im Bundestag vertreten sein kann“, kritisierte Korte. Der Vorschlag, die Grundmandatsklausel auf fünf anzuheben, zeige, dass die Union das Wahlrecht nicht als demokratisches Instrument verstehe, sondern als machtpolitisches Mittel. Das sei eine Denke wie bei den Trump-Republikanern in den USA, über das Wahlrecht zu versuchen, die eigene Macht zu erhalten, so Korte. „Das ist so schäbig, dass ich es noch nicht einmal Friedrich Merz zugetraut hätte.“ +++

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