Grüne beschließen 15-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und AfD

Gefordert wird darin unter anderem eine Task-Force

Die Grünen-Parteispitze hat sich auf ein 15-Punkte-Papier, mit dem die Partei auf verschiedenen Ebenen die Gefahr durch Rechtsextremismus bekämpfen will. Gefordert wird darin unter anderem eine Task-Force, die fortlaufend Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern über die AfD und ihre Jugendorganisation zusammenführen soll, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Die Sicherheitsbehörden sollen hiermit das Material kontinuierlich in den Blick nehmen können, um ein mögliches Verbot abzuwägen.

Die Task-Force solle von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz eingerichtet werden. Auch auf europäischer Ebene müsse es eine bessere Zusammenarbeit geben, fordern die Grünen. Dafür brauche es neben einer europäischen Nachrichtendienstagentur, um die Spionageabwehr schlagkräftig zu machen, auch „ein Europol mit eigenen Ermittlungsbefugnissen“. Bundesmeldegesetz und Wahlordnung sollten schließlich so angepasst werden, dass die privaten Adressen von kommunalen Politikern und Ehrenamtlern nicht mehr so leicht öffentlich zugänglich sind.

Di Fabio lehnt AfD-Verbot zum jetzigen Zeitpunkt ab

Der Staatsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, äußert sich skeptisch dazu, heute schon ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen. Der „Welt am Sonntag“ sagte Di Fabio: „Es gibt Belege dafür, dass die AfD sich bislang auch ohne Impulse von außen im Innern radikalisiert und die Grenze zum Rechtsextremismus nicht als besonders hohe Hürde ansieht. Ob das schon heute für ein Verbot ausreicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Meine Empfehlung wäre, noch damit zu warten und zu schauen, ob sich die Partei weiter radikalisiert.“ Auch müsse man den gesellschaftlichen Wandel beachten. Ein mögliches Verbot lasse die Wähler nicht verschwinden. Di Fabio mahnte außerdem zur Vorsicht, das Gesetz zur rechtlichen Stellung des Bundesverfassungsgerichts zu ändern, um seine Unabhängigkeit zu stärken.

Zwar könne man darüber nachdenken. „Nur eines sollte man nicht tun: Man sollte nicht die Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl, die zurzeit in einem einfachen Gesetz festgeschrieben ist, in die Verfassung schreiben. Denn dann geben sie einer möglichen Sperrminorität der populistischen Kräfte, wenn sie über ein Drittel der Mandate verfügen, einen großen Hebel in die Hand. Nach heutiger Rechtslage könnte man auf eine solche Entwicklung reagieren, indem durch bloße Gesetzesänderung verfügt würde, auch eine normale Mehrheit im Bundestag oder im Bundesrat für die Richterwahl ausreichen zu lassen.“ Allerdings könne man, so Di Fabio, erwägen, die Altersgrenze, Amtsdauer oder die Anzahl der Richter in die Verfassung zu schreiben. Mehr brauche es allerdings nicht. +++

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