
Berlin. Hartz IV ist sicher ein hartes Brot. Auch für Juristen. Allein am Berliner Sozialgericht, dem größten seiner Art in Deutschland, wird rein statistisch betrachtet alle zwölf Minuten eine neue Klage eingereicht. Und den Löwenanteil davon machen Streitigkeiten rund um die so genannte Grundsicherung aus. Bundesweit haben die Kläger hier allerdings keine schlechten Karten, den Gerichtssaal als Sieger zu verlassen. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesregierung bekamen sie im Vorjahr in mehr als 42 Prozent aller Fälle Recht.
Das mag im ersten Moment überraschend klingen. Schließlich stehen die Hartz-Regelungen schon seit rund zehn Jahren im Gesetzbuch. Und noch immer scheiden sich die Geister an seinen Auslegungsmöglichkeiten. Wären die Paragrafen weniger kompliziert gehalten, wäre allerdings auch dem Einzelfall weniger Recht getan. Schließlich geht es immer um Menschen in individuellen und vergleichsweise schwierigen Lebenssituationen. Die Linkspartei wird nicht müde, eine Streichung aller Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger zu fordern. Damit ließe sich die Zahl der Klagen sicher enorm reduzieren.
Aber das kann nicht das Ziel des Rechtsstaates sein. Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte Leistung. Der Maßstab für die Gewährung dieser Leistung ist die individuelle Bedürftigkeit. Wer arbeitsfähig ist, aber wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, Qualifizierungsmaßnahmen schwänzt oder eine zumutbare Arbeit ablehnt, darf deshalb nicht mit der Nachsicht der Gesellschaft rechnen. Sanktionen können juristisch anfechtbar sein. Deshalb muss man sie aber nicht abschaffen, so die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo
Moment mal!
Wer bei all den tollen Qualifizierungsangeboten der Arbeitsagenturen und Optionskommunen für Hartz IV Empfänger seinen eigenen Verstand einschaltet und die Sinnhaftigkeit der „Maßnahmen“ anzweifelt, wird sanktioniert, das heisst UNTER das vom BVerfG festgelegte EXISTENZMINIMUM gedrückt!
Noch niemand ist auf die Idee gekommen, sich das zum Regelsatz ergangene Urteil des BVerfG von 2010 mal genauer in Hinblick auf die Sanktionen durchzulesen. Dort wird nämlich erwähnt, dass das sog. Existenzminimum unabdingbar ist:
siehe: http://goo.gl/SS33xW
So mancher mit der Rechtssprechung vertraute Jurist wird sich mal wieder die Haare raufen, wenn er diesen Blödsinn der Lausitzer Rundschau liest.
Ach übrigens:
Wenn all die „Fortbildungsmaßnahmen“ z.Bsp. des Kreisjobcenters Fulda so toll und zielführend wären, warum schlägt sich das dann nicht in der Statistik nieder?
siehe: http://www.job-fulda.de/aktuelles/statistik
Wem das Lesen der Statistiken zu mühsam ist, hier in Kurzform: Nur 2-3 Prozent der Langzeitarbeitslosen kann regelmäßig wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Und das ist schon seit Jahren so!
Der Rest nimmt nur an den Maßnahmen teil, um das „Benchmarking“ für die Optionskommune, also den Leistungsvergleich mit anderen Kommunen zu verbessern – auf Deutsch: die Statistik zu besch…
Und wer sich DAGEGEN wehrt, also am nächsten Häkel- und Strickkurs teilzunehmen oder bei Grümel für einen Euro sich die Gesundheit zu ruinieren, der wird eben bestraft. Und wer zu dumm ist, sich zu wehren, hat dann halt Pech gehabt.
Schöne neue Knechtschaft! – Selig sind die geistig Armen ….