Große Erfolgsquote bei Hartz-Klagen

Berlin. Hartz IV ist sicher ein hartes Brot. Auch für Juristen. Allein am Berliner Sozialgericht, dem größten seiner Art in Deutschland, wird rein statistisch betrachtet alle zwölf Minuten eine neue Klage eingereicht. Und den Löwenanteil davon machen Streitigkeiten rund um die so genannte Grundsicherung aus. Bundesweit haben die Kläger hier allerdings keine schlechten Karten, den Gerichtssaal als Sieger zu verlassen. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesregierung bekamen sie im Vorjahr in mehr als 42 Prozent aller Fälle Recht.

Das mag im ersten Moment überraschend klingen. Schließlich stehen die Hartz-Regelungen schon seit rund zehn Jahren im Gesetzbuch. Und noch immer scheiden sich die Geister an seinen Auslegungsmöglichkeiten. Wären die Paragrafen weniger kompliziert gehalten, wäre allerdings auch dem Einzelfall weniger Recht getan. Schließlich geht es immer um Menschen in individuellen und vergleichsweise schwierigen Lebenssituationen. Die Linkspartei wird nicht müde, eine Streichung aller Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger zu fordern. Damit ließe sich die Zahl der Klagen sicher enorm reduzieren.

Aber das kann nicht das Ziel des Rechtsstaates sein. Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte Leistung. Der Maßstab für die Gewährung dieser Leistung ist die individuelle Bedürftigkeit. Wer arbeitsfähig ist, aber wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, Qualifizierungsmaßnahmen schwänzt oder eine zumutbare Arbeit ablehnt, darf deshalb nicht mit der Nachsicht der Gesellschaft rechnen. Sanktionen können juristisch anfechtbar sein. Deshalb muss man sie aber nicht abschaffen, so die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo

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