Giesel: Toter 19-Jähriger misshandelt?

Erlass von Strafbefehlen gegen Familienangehörige

Nach dem Tod eines 19-Jährigen in Giesel ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen Familienangehörige wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat in dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang gegen die drei beschuldigten Familienangehörigen jeweils den Erlass eines Strafbefehls wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen beantragt. Nach Abschluss der Ermittlungen war weder eine aktive Handlung noch ein Unterlassen der Beschuldigten nachweislich kausal für den Tod des 19-Jährigen. Dieser verstarb laut Obduktionsergebnis vielmehr an einer Speisebreiaspiration, möglicherweise im Zusammenhang mit einem Krampfanfall, welcher für die Beschuldigten indes nicht vorhersehbar war. Aufgrund des Umstandes, dass die Beschuldigten den nunmehr verstorbenen 19-Jährigen, der aufgrund seines krankheitsbedingten Entwicklungsstandes einem Kleinkind glich, allerdings mehrfach, unter anderem am 26.01.2023, in seinem nicht mit einer Heizung oder einer Lichtquelle ausgestatteten Zimmer, eingeschlossen haben sollen, waren die entsprechenden Strafbefehle zu beantragen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. +++

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