Geldbuße für Bürgermeister Malte Jörg Uffeln

Es ging um Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Steinau an der Straße. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Landratsamt hat im Verfahren gegen Bürgermeister Malte Jörg Uffeln (Steinau an der Straße) am Freitag (8. September) eine Disziplinarverfügung erlassen. Darin wird eine entsprechende Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro wegen eines belegten Fehlverhaltens ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Das Disziplinarverfahren war von Seiten des Main-Kinzig-Kreises offiziell am 31. Mai 2017 eingeleitet worden. Dabei ging es maßgeblich um die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters und die damit verbundene Anzeigepflicht sowie um eine fragwürdige Buchwidmung. Die Inhalte und Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen sind in einem Bericht zusammengefasst. Informationen zu den Inhalten und Ergebnissen kann die verantwortliche Aufsichtsbehörde aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit bei Personalangelegenheiten nicht mitteilen.

Die Dienstaufsichtsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen alle relevanten Fakten berücksichtigt, umfassende Befragungen durchgeführt, protokolliert und ausgewertet sowie die entsprechenden Stellungnahmen dazu eingeholt. Grundlage der Überprüfungen waren das Nebentätigkeitsrecht (Anzeige- und Genehmigungspflicht) sowie die Wohlverhaltens- und Treuepflicht nach dem Beamtengesetz. +++