Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel abgelehnt. Für die Vermieter Berlins seien vorerst keine „existenzbedrohende Ausmaße“ zu erkennen, wie es hieß. Eine endgültige Entscheidung über das Mietendeckel-Gesetz steht aber noch aus: Sollte sich das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ in der Hauptsache als verfassungswidrig erweisen, könnten die Vermieter die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen. „Wird die Aussetzung des Inkrafttretens eines Gesetzes begehrt, ist bei der grundsätzlich durchzuführenden Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen“, so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 BvR 972/20). Geklagt hatte eine GbR, die 24 Wohnungen in einem darlehensfinanzierten Haus in Berlin besitzt und vermietet, das insbesondere der Altersvorsorge der beiden Gesellschafter dienen soll. Nach eigenen Angaben mussten sie durch das Mietendeckel-Gesetz für 13 ihrer Wohnungen die Miete senken. +++