
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat gestern die Fortsetzung des teilprivatisierten Betriebs der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld bekanntgegeben. Die Justizministerin sagte am Rande der Vertragsunterzeichnung: „Mit dem Zuschlag und der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages heute wird die erfolgreiche Kooperation mit der steep GmbH mindestens für die nächsten sechs Jahre fortgesetzt.“
Mit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Hünfeld am 1. Januar 2006 hatte Hessen als erstes Bundesland nicht hoheitliche Betriebsleistungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt im Umfang von rund 40 Prozent an einen privaten Dienstleister übertragen. „Die Privatisierung der JVA Hünfeld beschränkt sich auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen. Letztere bleiben den Beamtinnen und Beamten des hessischen Justizvollzugs vorbehalten. Privatisiert wurde demgegenüber zum Beispiel die Einrichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Arbeitsbetrieben und Werk- und Ausbildungsstätten, die medizinische Versorgung der Gefangenen, der Küchen- und Reinigungsbetrieb, die Tätigkeiten des Sozialdienstes, des pädagogischen und des psychologischen Dienstes sowie Teile des Verwaltungs- und Verwaltungshilfsdienstes“, erläuterte die Justizministerin.“
Der aktuelle Betreibervertrag mit der steep GmbH endet am 31. Dezember 2021. Bereits im Jahr 2015, vor der Ausübung des Optionsrechts, wurde durch das Hessische Justizministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der teilprivatisierten Leistungen in Auftrag gegeben. Dabei wurde ein Vergleich zwischen den teilprivatisierten Leistungen und einem (fiktiven) vollstaatlichen Betrieb der JVA Hünfeld vorgenommen. Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich fiel positiv zugunsten des teilprivatisierten Betriebs aus. Im Mai 2019 wurde der teilprivatisierte Betrieb der Justizvollzugsanstalt Hünfeld vor diesem Hintergrund erneut europaweit ausgeschrieben. Ein Zuschlag erfolgte auch jetzt wieder nach der Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs des Teilbetriebs durch den privaten Betreiber basierend auf dessen Angebot.
„Ich freue mich, dass mit Erteilung des Zuschlages nicht nur ein Modell weitergeführt werden kann, das den hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einen Kostenvorteil einbringt. Mit dem Zuschlag an die steep GmbH als langjährigen Partner und der Begründung eines neuen Vertragsverhältnisses kann eine bewährte Kooperation weiter fortgesetzt werden. Die teilprivatisiert betriebene JVA Hünfeld ist ein wichtiger Bestandteil des hessischen Justizvollzuges und trägt damit täglich zur Sicherheit des Landes bei“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend. +++
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