Fördermittel Wohnungsbau: Behindertengerechter Umbau

Seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wurden Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen im selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Von diesem Kontingent sind noch Restmittel vorhanden, die bis spätestens zum 12. Januar 2024 beantragt werden können. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Um- oder Einbau eines Bades oder einer Küche stehen weiterhin bis zu 5.500 Euro, für den Einbau eines Aufzuges oder Liftes bis zu 6.500 Euro und für alle anderen Maßnahmen bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Behinderung notwendig sein, reine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Anträge im Rahmen der Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Der Kostenzuschuss ist kombinierbar mit Mitteln der Pflegekassen. Die Fördermittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen findet man auf der Internetseite der WIBank unter www.wibank.de und auf der Webseite des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de. Dort kann über die Stichworte Bauen und Wohnen/Wohnungsbauförderung das Anmeldeformular zur Förderung heruntergeladen werden. Dies ist beim Landkreis Fulda – Fachdienst Bauen und Wohnen – einzureichen. Kontakt bei Fragen: Wohnungsbauförderstelle: (0661) 6006-7078, E-Mail: Wohnungsbau@landkreis-fulda.de.

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