Festnahmen nach versuchtem Mord auf der Autobahn

Die Ermittlungen dauern an

Mit Haftbefehl des Amtsgerichts Alsfeld wurden zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 25 und 29 Jahren wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft genommen.

Am Donnerstag kam es gegen 23:30 Uhr auf der A5 in der Gemarkung Gemünden (Felda) zu einem Verkehrsunfall an einer Baustelle. Als die Autobahnpolizei eine Unfallaufnahme durchführen wollte, flüchteten die beiden Insassen des PKW, der die Schäden an der Baustelle verursacht hatte, und konnten nicht mehr eingeholt werden. Der Atem der beiden polnischen Staatsangehörigen im Alter von 25 und 29 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Polen haben und deren Ausweisdokumente bei den Polizisten verblieben, roch nach Alkohol. Der unfallbeteiligte PKW mit polnischer Zulassung gehört einer Verwandten des 29- Jährigen.

Als gegen 02:30 Uhr ein 67-Jähriger eintraf, um die beschädigten Warneinrichtungen an der Baustelle instand zu setzen, begaben sich die beiden Tatverdächtigen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Nahbereich der Unfallstelle verborgen hielten, zu dessen Fahrzeug. Da der Geschädigte den Schlüssel hatte stecken lassen, konnten die beiden Beschuldigten den Audi A6 starten. Der rechtmäßige Halter des Fahrzeugs versuchte noch, sich ihnen in den Weg zu stellen, doch die beiden Tatverdächtigen fuhren mit etwa 40 bis 50 km/h auf ihn zu, um nicht des Diebstahls an dem PKW überführt zu werden, und fuhren ihn an, dass er über die Motorhaube geschleudert wurde und schmerzhafte Frakturen, Schwellungen und Prellungen erlitt. Die beiden Beschuldigten flüchteten mit dem gestohlenen PKW.

Sie, deren Personalien auf Grund des Unfalls an der Autobahnbaustelle bekannt waren, konnten Freitagnachmittags (28.08.) ihren Rausch ausschlafenden auf einer Bank im thüringischen Jena festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen erließ das Amtsgericht Alsfeld besagte Haftbefehle gegen die beiden. Sie äußern sich nicht zum Tatvorwurf. Der Geschädigte befindet sich nach aktuellem Sachstand nicht in stationärer Behandlung. Aus dem gestohlenen Fahrzeug, das in Jena sichergestellt werden konnte und dessen Zündschlüssel einer der Beschuldigten mit sich führte, wurde ein dreistelliger Bargeldbetrag entwendet. Die Ermittlungen dauern an. +++