Die FDP will die „Biergartenkultur“ in Deutschland retten mit einer Lockerung der Arbeitszeitregelungen für Gastronomie-Beschäftigte. Das geht aus einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Montagsausgaben berichten. Der Antrag soll nach der Sommerpause im Parlament beraten werden. „Wir wollen die Gängelung der Gastronomen im Teilzeit- und Befristungsgesetz beenden“, sagte der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Jens Beeck dem RND.
„Niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen.“ Mit dem Antrag „Biergartenkultur erhalten Arbeit auf Abruf für Gastronomen und Beschäftigte erleichtern“ wollen die Liberalen eine zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verschärfung der Vorschriften im Teilzeit- und Befristungsgesetz zurückdrehen. Für die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ gilt aktuell eine Arbeitszeit von 20 statt bislang zehn Stunden als vereinbart, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht ausdrücklich festgelegt ist. Bei 9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde könne dies zu Problemen führen. „Minijobber und deren Arbeitgeber laufen somit Gefahr, schnell die 450-Euro-Grenze zu übertreten, obwohl ausdrücklich nur eine geringfügige Beschäftigung auf beiden Seiten gewünscht ist“, heißt es im FDP-Antrag. Die Liberalen fordern eine Anhebung der Grenze für geringfügige Beschäftigung auf 551,40 Euro monatlich das 60-fache des Mindestlohns. Ferner wollen die Liberalen Sonderregelungen für die Gastronomie durchsetzen. Die Ankündigungsfrist für „Arbeit auf Abruf“ soll von vier auf zwei Tage verkürzt werden.
Zudem fordern die Liberalen, zehn Stunden als Wochenarbeitszeit für Beschäftigte festzulegen, mit denen es keine anderen Vereinbarungen zur Arbeitszeit gibt. Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober wirbt für den Reformvorschlag. „Alle freuen sich über steigende Löhne in den letzten Jahren, nur die Minijobber gehen dabei leer aus. Denn die Hinzuverdienstgrenze bleibt starr“, so Kober. „Es wäre tragisch, wenn wir uns unsere Art zu genießen durch falsch verstandenen Arbeitnehmerschutz selbst nehmen würden.“ Die Bundesregierung hatte vor zunehmendem Personalmangel in Hotels und Gastronomie gewarnt. „Folgen daraus können mehr Ruhetage, verringerte Öffnungszeiten, oder verkleinerte Angebote auf Speisekarten, aber auch Betriebsschließungen sein“, so das Bundeswirtschaftsministerium. „Nachdem die Bundesregierung vor Kurzem selbst vor einem Gasthaussterben gewarnt hat, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, ist es geboten, wenigstens mehr Flexibilität bei der Personalplanung in der Hauptsaison zu schaffen um die Arbeitsspitzen bei gutem Wetter aufzufangen“, sagte FDP-Tourismus-Experte Marcel Klinge dem RND. +++