Fall Wilke: Hinz räumt Schwachstellen ein

Erste Konsequenzen für Hessen werden gezogen

Verbraucherschutzministerin Hinz (Grüne)

Im Skandal um den Wursthersteller Wilke hat die hessische Verbraucherschutzministerin Petra Hinz (Grüne) Schwachstellen bei der Lebensmittelüberwachung eingeräumt. „Verbraucherschutz hat für uns besonders hohe Priorität. Deshalb muss das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebensmittelüberwachung wiederhergestellt werden. Die Hauptverantwortung für gute und sichere Lebensmittel tragen die Lebensmittelunternehmen. Wilke ist hingegen mit seiner Lebensmittelproduktion verantwortungslos umgegangen und hat offenbar kriminelle Energien an den Tag gelegt. Die Zustände in dem Betrieb waren untragbar“, berichtet Hinz auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden. „Aufgabe der Landkreise in Hessen ist es, zu überprüfen, ob Lebensmittelunternehmen alle Vorgaben einhalten und die eigenen Kontrollen im Betrieb ordentlich durchführen. Die bisherige Aufklärung im Fall Wilke hat die Schwachstellen der Lebensmittelüberwachung in Hessen aufgezeigt. Gemeinsam mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Regierungspräsidium Kassel haben wir erste Konsequenzen gezogen. Das Lebensmittelkontrollsystem in Hessen wollen wir auf allen Ebenen deutlich stärken“, so Hinz in einer Mitteilung.

Uneingeschränktes Weisungsrecht für das Hessische Verbraucherschutzministerium: Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung ist bereits im Landtag eingebracht. Bisher ist es für das Ministerium nur in sehr eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich, selbst Kontrollen anzuordnen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zukünftig soll den Aufsichtsbehörden ein uneingeschränktes Weisungsrecht zustehen, das es ermöglicht, im Fall von Unklarheiten oder Missständen auf die Behörden einzuwirken und ein Tätigwerden zu fordern. Die Lebensmittelüberwachung wird personell aufgestockt und das System zur Bearbeitung von Vorgängen wird umstrukturiert.

Häufigere und unangemeldete Kontrollen in Betrieben

Künftig soll es bei Betrieben, die eine hohe Risikoeinstufung haben oder wo bekannt ist, dass sich die Produktionsbedingungen verschlechtert haben, mindestens eine unangekündigte Kontrolle pro Jahr geben, bei der die Kreise zusammen mit der Task-Force und dem Regierungspräsidium sämtliche Betriebsräume überprüfen. Bisher werden die Betriebe zwar durch die Regierungspräsidien zugelassen, die Überwachung liegt aber allein in der Verantwortung der Kreise. Ein Bild von der Situation eines Betriebes, können sich die Regierungspräsidien als Fachaufsicht in der Regel nur dann machen, wenn die Kreise aufgetretene Mängel benennen.

Berichtspflicht des Landkreises an das Regierungspräsidium stärken: Die Regierungspräsidien können als Fachaufsicht erst tätigt werden, wenn sie Kenntnis von ernsthaften und zulassungsrelevanten Mängeln erhalten. Es scheint jedoch nicht immer klar zu sein, was genau unter „ernsthaften und zulassungsrelevanten Mängel“ zu fassen ist. Daher werden nun Kriterien und eine einheitliche Definition dafür festgelegt, damit der Kreis seine Berichtspflicht besser wahrnehmen kann.

Einbindung der Regierungspräsidien bei der Risikoeinstufung von Betrieben: Gemäß EU-Verordnung werden Lebensmittelbetriebe in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Diese Einstufung bestimmt die Häufigkeit der Betriebskontrollen. Bisher stufen die Landkreise im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst die Betriebe ein. Nun soll angestrebt werden, dass die Regierungspräsidien die Möglichkeit erhalten, die Risikoeinstufung der zugelassenen Betriebe zu überprüfen.

Stärkung der Task-Force Lebensmittelsicherheit: Bisher kann die Task-Force Lebensmittelsicherheit nicht proaktiv tätig werden. Das soll geändert werden. Neben einer Aufgabenerweiterung soll die Task-Force auch personell gestärkt werden.

Überwachung der betrieblichen Eigenkontrollsysteme verbessern: Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und verkaufen, sind dazu verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Sicherheit ihrer Produktion über die gesamte Produktionskette zu gewährleisten und zu dokumentieren. Dafür erstellen die Lebensmittelunternehmen ein Eigenkontrollkonzept. Manchmal sind diese Eigenkontrollkonzepte jedoch unzureichend oder nicht für den Betrieb und seine Produktion geeignet. Daher soll der Überprüfung der Eigenkontrollsysteme von großen Betrieben besonderes Augenmerk geschenkt werden. Künftig sollen klare Kriterien für die Landkreise gelten, damit die relevanten Aspekte, wie z.B. eine korrekte Risikoanalyse des Lebensmittelunternehmens, unter die Lupe genommen werden.

Unterstützung der Kreise beim Qualitätsmanagement: Das Qualitätsmanagement und die Auditierung der Tätigkeit der zuständigen Behörden bilden einen wichtigen Baustein für eine funktionierende Lebensmittelüberwachung in Hessen. Im Rahmen von Audits wird untersucht, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards – hier in der Lebensmittelüberwachung – erfüllen. Dabei gilt es die Kreise in ihrer Arbeit zu unterstützen und einheitliche Standards sicherzustellen. Hierfür werden wir eine zentrale Koordinationsstelle im Ministerium schaffen.

Aus- und Weiterbildung des Lebensmittelkontrollpersonals stärken: Qualifiziertes Personal ist der Schlüssel zu guten Kontrollen. Daher hat das Land Hessen mit Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung zur intensiven Zusammenarbeit bei der Aus- und Weiter- sowie Fortbildung von Personal in der Veterinär- Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung abgeschlossen. Die Vereinbarung betrifft sowohl die Ausbildung von Lebensmittelkontrollpersonal, als auch die gegenseitige Nutzung von Fortbildungsangeboten in beiden Ländern. Gerade mit Blick auf immer bessere Analysemethoden in den Laboren ist es wichtig, dass das Lebensmittelkontrollpersonal auf dem aktuellen Stand ist.

Im nächsten Schritt wird das Hessische Verbraucherschutzministerium mit den beteiligten Behörden zu den genannten Punkten ein Konzept für die Umsetzung entwickeln. Dabei werden die vorläufigen Ergebnisse des Rechnungshofs eingebunden, der aktuell die Veterinärverwaltung in Hessen auf Ihre Effizienz und Effektivität hin prüft. +++