Fall Lübcke – SPD: Beuth muss Widerspruch zum Generalbundesanwalt aufklären

† Dr. Walter Lübcke

Mehrere Medien berichten heute darüber, dass zwei Geheimberichte des Hessischen Verfassungsschutzes aus den Jahren 2013 und 2014 auch Erkenntnisse zu Markus H., dem Mitbeschuldigten im Mordfall Dr. Walter Lübcke, enthalten. Dies ergebe sich aus einer Stellungnahme des Generalbundesanwaltes (GBA) zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Bundestages. Der GBA widerspreche damit dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU), der im Innenausschuss des Hessischen Landtags gesagt hatte, Markus H. werde in den beiden genannten Berichten nicht erwähnt.

Günter Rudolph (SPD): Beuth muss Widerspruch aufklären

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Wie kann es sein, dass der Generalbundesanwalt Erkenntnisse zu Markus H. aus diesen Berichten zieht, während der Innenminister behauptet, nicht einmal der Name von Markus H. finde darin Erwähnung? Es kann ja nur einer die Wahrheit sagen. Und wir wollen wissen: Wer? Wir erwarten, dass Innenminister Beuth zu dieser Frage Stellung nimmt.“ Rudolph erinnerte in diesem Zusammenhang noch einmal an die Rolle, die Markus H. in dem gesamten rechtsterroristischen Komplex spiele: „Markus H. wurde schon 2006 im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat von der Polizei vernommen. Wenn es ein Bindeglied zum so genannten ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ gibt, dann ist es Markus H. Genau deshalb ist es so wesentlich zu wissen, ob Markus H. Teil der Aufarbeitung durch die beiden Berichte des hessischen Verfassungsschutzes war.“ Die SPD-Fraktion werde in diesem Zusammenhang einen weiteren dringlichen Berichtsantrag für die nächste Sitzung des Innenausschusses stellen. Rudolph sagte: „Wir wollen wissen, ob es Erkenntnisse über Verbindungen zwischen Stephan E., Markus H. und dem NSU gibt, die uns bisher vorenthalten wurden. Und wir wollen wissen, welche Informationen mittlerweile über mögliche Aktivitäten der Beschuldigten in der rechtsextremen Szene in jüngster Vergangenheit vorliegen. Innenminister Beuth muss endlich Licht ins Dunkel bringen.“

Freie Demokraten fordern Transparenz

Auch beim innenpolitischen Sprecher der Freien Demokraten, Stefan Müller werfen die Berichte Fragen auf. Müller sagt dazu: „Es gibt offensichtlich einen Widerspruch zwischen den Aussagen des Generalbundesanwalts und den Aussagen des Hessischen Innenministers. Bislang war die Öffentlichkeit nach den Angaben von Herrn Beuth im Innenausschuss davon ausgegangen, dass Erkenntnisse zu dem Beschuldigten Markus H. in keinem der Geheimberichte des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2013 und 2014 enthalten waren. Dieser Widerspruch der Aussage des Innenministers zu den Angaben des Generalbundesanwalts muss dringend aufgeklärt werden. Die Sitzung des Innenausschusses am kommenden Donnerstag wird Gelegenheit dazu bieten. Wir fordern ein weiteres Mal Transparenz vom Innenminister und halten die Anwesenheit eines Vertreters der Generalbundesanwaltschaft in der Sitzung des Innenausschusses für dringend erforderlich.“

Bellino: Keine Zweifel an den Darstellungen der Landesregierung

Holger Bellino, Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, zur heutigen Berichterstattung zum Informationsaustausch mit dem Generalbundesanwalt im Mordfall Dr. Walter Lübcke: „Für uns gibt es absolut keinen Anlass an den Darstellungen der Landesregierung im Innenausschuss zu zweifeln. Insbesondere nicht, weil die Ausführungen stets mit dem Generalbundesanwalt abgestimmt waren. Deshalb drängt sich der Verdacht auf, dass das Bundesjustizministerium mit einem missverständlichen Schreiben an den Innenausschuss des Bundestags schlichtweg Verwirrung gestiftet hat. Fakt ist, dass die Hessische Landesregierung dem Generalbundesanwalt von vornherein die volle Unterstützung bei den Ermittlungen zum Mord an unserem Kollegen Dr. Walter Lübcke zugesichert hat. Fakt ist auch, dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz frühzeitig dem Generalbundesanwalt seine Erkenntnisse zu den beiden Beschuldigten angeboten hat. Es liegt nun an der Bundesjustizministerin, die entstandenen Missverständnisse aufzuklären, um nicht den falschen Behauptungen und Verschwörungstheorien der Linken Vorschub zu leisten.“ +++