Die Ausbildung von Fahrlehrern in Deutschland gerät zunehmend in die Kritik. Die Bundesländer weigern sich seit Längerem, Realschulabsolventen ohne zusätzliche Berufsausbildung zur Fahrlehrerausbildung zuzulassen. Das sei „verfassungsrechtlich nicht haltbar“, sagte Georg Hermes, Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt am Main, dem „Spiegel“. Die Länder „verletzen das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl“. Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fahrlehrerausbildungsstätten (Bagfa) hat Hermes ein Rechtsgutachten erstellt: Ein Realschulabschluss genügt demnach, um Bundespolizist, Regierungsamtsinspektorin oder Krankenpfleger zu werden. Doch um als Fahrlehrer arbeiten zu können, reicht die Mittlere Reife nicht aus. Das Gutachten steht im März auf der Agenda des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses. Sachsen argumentiert bereits dagegen. Die Verkehrssicherheit sei ein „besonders wichtiges Gemeinschaftsgut“, so ein Sprecher des Freistaats. Daher seien „subjektive Zulassungsvoraussetzungen“ verfassungsrechtlich zulässig. Mehr als die Hälfte aller Fahrschulen in Deutschland suchen Ausbilder. Kai Sellers, Geschäftsführer der Academy-Fahrschule in Heilbronn, fehlen derzeit fünf Lehrer. Er nennt den derzeitigen Zustand weltfremd. „Ein Realschulabsolvent, der mit seiner Tischlerlehre hadert, muss diese erst beenden, damit er bei mir anfangen darf“, sagt Sellers. „Was bringt das viele Schmirgeln hinterher am Lenkrad“ +++