Weil vier ihrer Produkte mit Cannabidiol (CBD) einen erhöhten THC-Anteil aufwiesen, und somit einen Rauschzustand verursachen konnten, hatte die Staatsanwaltschaft Fulda Anklage gegen die drei Inhaber von Green Pioneers erhoben. Das Verfahren ist nun eröffnet. Den Unternehmensgründern wird fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, denn ein Missbrauch der beanstandeten Produkte durch die Käufer sei nicht auszuschließen. Damit sei die Sorgfaltspflicht verletzt worden.
Noch auf der Herbsttagung des Green Food Clusters Ende November vergangenen Jahres an der Hochschule Fulda zeigte sich Philipp Gärtner, einer der drei Inhaber, zuversichtlich bezüglich der Anklage. Tatsächlich hatte das Amtsgericht Fulda im Oktober in einem Schreiben „erhebliche Zweifel an der Strafbarkeit der in der Anklageschrift genannten Handlungen“ angemeldet und berief sich dabei auf Ergebnisse eines Gutachtens, welches der Redaktion allerdings nicht vorliegt. Tatsächlich hatte das Amtsgericht am 25. November das Hauptverfahren aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Nach sofortiger Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Fulda am 13. Dezember den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die unveränderte Anklage zugelassen. „Die Entscheidung des Landgerichts basiert auf der Bewertung, dass das Produkt, welches von der Staatsanwaltschaft beanstandet wird, generell zum Genuss geeignet ist, konsumtauglich sei, und einen Rauschzustand erzeugen könne“, teilt Christoph Mangelsdorf, Richter und Pressesprecher Amtsgericht Fulda, auf Anfrage mit. Hauptverhandlungstag ist der 9. Februar.
Den bisher entstandenen Schaden durch die beschlagnahmte Ware und Umsatzeinbußen bezifferte Gärtner auf der oben genannten Tagung mit ungefähr 619.000 Euro. Ein Großprojekt mit einem pharmazeutischen Fachhändler für Medizinalcannabis sei aufgrund der rechtlichen Unsicherheit nicht zustande gekommen. Apotheken sollten mit Hanfextrakt beliefert werden. Green Pioneers vertreibt Produkte aus Nutzhanf – den es im Auftrag ökologisch anbauen lässt – in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Lebensmittel. Eine Stellungnahme ist beim Unternehmen angefragt, telefonisch war bislang niemand erreichbar. +++ jens brehl