Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wirbt für härtere Strafen für Schleuser. „Diesem menschenverachtenden Geschäft werden wir einen Riegel vorschieben“, sagte sie am Donnerstag bei der Einbringung des sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ im Bundestag. „Wenn Schleuser mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer.“ Eine Abschiebung werde dann leichter, zudem werde auch das Strafmaß bei Schleusungsdelikten erhöht, so Faeser. Die Bundesregierung erhofft sich, mit dem Gesetz die Bedingungen für Abschiebungen zu verbessern. Unter anderem wird festgelegt, dass die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein soll. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt werden. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams will die Regierung von derzeit zehn auf 28 Tage verlängern. Die Behörden sollen zudem künftig auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. +++