Expertin sieht Verbände für Musterklageverfahren nicht gewappnet

Verbraucher blieben bei der Musterfeststellungsklage auf der Strecke

Justiz

Konstanz. Die Rechtswissenschaftlerin Astrid Stadler glaubt nicht, dass Verbraucherverbände in der Lage sind, die geplante Musterfeststellungsklage effektiv zu nutzen. Zwar habe etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) „Prozesserfahrung, aber nicht mit solchen Massenverfahren“, sagte die Professorin an der Universität Konstanz dem „Handelsblatt“. Der hohe personelle Aufwand eines Musterfeststellungsverfahrens dürfe nicht unterschätzt werden.

Und auch juristisch hätten solche Verfahren eine andere Qualität, als wenn man nur auf Unterlassung klage, erläuterte die Expertin. „Wenn die Verbände das wirklich auch nur annähernd flächendeckend stemmen wollen, was ihnen der Gesetzgeber aufbürdet, brauchen sie erheblich mehr Personal und Finanzmittel.“ Es sei denn, man würde ihn zubilligen, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten. Stadler stellt generell die Notwendigkeit des neuen Klageinstruments infrage, welches das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschließen will. „Die Musterklage ist ein Placebo-Gesetz“, sagte sie. „Die Politik schafft sehenden Auges ein Gesetz, dessen Effektivität nahezu gleich null sein wird.“ Vor allem bei Fällen, die unter einer bestimmten Schadensschwelle liegen, werde der Verbraucher „schlicht keine Lust haben, zu prozessieren, weil er das Risiko und den Zeitaufwand nicht in Kauf nehmen will“.

Diese Verbraucher blieben damit bei der Musterfeststellungsklage auf der Strecke. Hintergrund ist, dass Verbraucher laut Gesetzesplänen im Falle eines sogenannten Feststellungsurteils ihre Schadenersatzansprüche dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen müssen. Als Alternative schlug Stadler vor, den Verbänden die Möglichkeit zu geben, nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Schadenersatz zu klagen. „Warum sollte der Verband erst ein Feststellungsurteil erwirken müssen?“, fragte sie. „Das macht außerhalb Deutschlands im kollektiven Rechtsschutz niemand so.“ Der Vorteil einer auf Schadensersatz ausgerichteten Verbandsklage wäre indes, dass Vergleiche einfacher möglich würden, so die Expertin, „da die Verbände mit der Schadensersatzklage ein wirksames Druckmittel in der Hand hätten“. +++

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