Experten: Grundsteuerreform hat Folgen für Länderfinanzausgleich

Politik sollte daher bei der Umstellung das Normierungsverfahren aushebeln

Die geplante Reform der Grundsteuer hat eine nachteilige Wirkung für Bundesländer, in denen die Immobilienpreise vergleichsweise stark gestiegen sind. Mit einer höheren Bemessungsgrundlage wächst auch die Beitragspflicht im Länderfinanzausgleich, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln in einer Kurzstudie, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. „Die Grundsteuerreform wird aufgrund höherer Immobilienbewertungen regional zu Mehreinnahmen führen, die allerdings zum Großteil mit Zahlungen im Finanzausgleich verrechnet werden“, schreiben die Autoren in der IW-Analyse.

Nach einer Modellrechnung des IW müsste beispielsweise Bayern bei einer Grundsteuer-Mehreinnahme von 100 Euro davon 40 Euro an die anderen Länder abführen. Beim jetzt noch geltenden Verfahren mit älteren Einheitswerten wären es hingegen 36 Euro. Deutlich stärker fällt dieser Effekt in den ostdeutschen Bundesländern aus, da hier besonders alte Immobilien-Einheitswerte aus dem Jahr 1935 gelten und der Wertzuwachs entsprechend hoch ausfällt. In Nordrhein-Westfalen dagegen sinke laut IW das Grundsteuer-Potenzial, sodass von 100 Euro Grundsteuer-Mehreinnahmen statt wie bisher 45 Euro nur 37 Euro weitergereicht werden müssten, wie die Zeitung berichtet. Das sei selbst dann der Fall, wenn die tatsächliche Steuerlast konstant bleibe, so wie es Bund und Länder planen. Die Gemeinden sollen die die kommunalen Hebesätze künftig senken, damit die Bürger nicht stärker belastet werden als bisher. Für das Normierungsverfahren im Länderfinanzausgleich sind laut IW jedoch nicht die erzielten Steuereinnahmen relevant, sondern ein fiktiver Wert. „Bei einer gleichzeitigen Senkung der Hebesätze, sodass das Gesamtaufkommen trotz höherer Bemessungsgrundlage unverändert bleibt, greift das Normierungsverfahren. Das Bundesland hätte im Länderfinanzausgleich fiktiv mehr Steuereinnahmen hat als vorher, obwohl es in der Kasse genauso viel hat wie vorher“, stellt IW-Studienautor Tobias Hentze fest.

„Die Politik sollte daher bei der Umstellung das Normierungsverfahren aushebeln.“ Ansonsten könne es sein, dass die Länder und Gemeinden weniger Interesse entwickeln könnten, die Hebesätze tatsächlich zu senken. Dieser Effekt könnte in jenen Bundesländern eintreten, die sich für das wertbasierte Modell entscheiden, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ursprünglich bundesweit einführen wollte. Entscheidet sich ein Land für das so genannte Flächenmodell, bei dem nicht der Immobilienwert, sondern Grundstücks- und Wohnflächen ausschlaggebend sind, wäre der Effekt geringer. Bis zum Ende dieses Jahres muss das neue Gesetz verabschiedet werden. Bislang haben Bundestag und Bundesrat die vorliegende Reform aber noch nicht bestätigt. +++