Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler wird unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der seit dem 18. Juni 2018 vollzogene Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Der Senat geht in seiner Entscheidung demnach davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht bestehe. Zudem bestehe auch weiterhin der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr. Man halte es jedoch für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen, so das OLG München. Unter anderem wurde dem Beschuldigten eine Kontaktenthaltung zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht. +++