EU-Kommission lehnt deutsche Ökostrom-Reform ab

Berlin. Im Streit um die Ökostrom-Reform verlangt die EU-Kommission weniger Ausnahmen für die deutsche Industrie, als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. So sieht die Kommission in der geplanten kompletten und dauerhaften Befreiung von Bestandsanlagen zur Eigenstromversorgung eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber neuen Anlagen.

Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums, der nach einem Gespräch von Wirtschaftsstaatsekretär Rainer Baake mit der Kommission am 22. Juni entstanden ist. Die Kommission könne einer vollständigen Befreiung nur bis Ende 2016 zustimmen. Danach müsse eine Neuregelung gefunden werden, die mit dem Beihilfe-Recht vereinbar sei.

Zudem hält die Kommission auch die geplante Zahlung von nur 15 Prozent der EEG-Umlage für Unternehmen, die neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung errichten, aber nicht zu den besonders strom- und wettbewerbsintensiven Branchen gehören, für eine Wettbewerbsverzerrung. „Die 15 Prozent für die Industrie insgesamt werden als Umgehung der Ausnahmeregelungen in den Beihilfe-Richtlinien bewertet“, heißt es dazu in dem Vermerk.

Als Kompromiss wird nun diskutiert, dass die konventionelle Stromerzeugung künftig mit 100 Prozent der Ökostrom-Umlage belastet wird, wie es weiter heißt. Das würde vor allem Kohle-Kraftwerke treffen. Abschließend heißt es in dem Vermerk: „Aus Sicht der Kommission sei die EEG-Umlage praktisch eine zollgleich Abgabe und verstoße gegen das Verbot, im Binnenmarkt solche Abgaben zu erheben.“ +++ fuldainfo