Die Armutsquote ist in Hessen 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, von 18,5 Prozent auf 17,8 Prozent. Das geht aus dem Armutsbericht hervor, den der Paritätische Gesamtverband heute in Berlin veröffentlich hat. Sie liegt jedoch noch immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 16,4 Prozent. „Der leichte Rückgang nach zwölf Jahren stetig steigender Armut ist kein Grund zur Entwarnung“, sagt Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Hessen. „Nur wenn die neue CDU-SPD-Regierung den Landesaktionsplan gegen Armut, den sie in ihrem Koalitionsvertrag ankündigt, ambitioniert und zügig um- setzt, können wir auf echte Verbesserungen hoffen.“
Der Blick in die Regionen zeigt: Am höchsten war die Armutsquote in Nordhessen 2022 mit 19 Prozent, dort ist sie im Vergleich zu 2021 unverändert geblieben. Alle anderen Regionen verzeichnen einen Rückgang, Mittelhessen von 19,5 Prozent auf 17,9 Prozent, Osthessen von 18,5 Prozent auf 17,1 Prozent, die Rhein-Main-Region von 18,1 Prozent auf 17,5 Prozent und Südhessen von 18,1 Prozent auf 17,6 Prozent. „Angesichts weiter steigender Preise und Mieten ist die Situation armer Menschen äußerst angespannt“, so Kristina Nottbohm, Referentin für Grundsatzfragen beim Paritätischen Hessen. „Es darf jetzt keinesfalls Kürzungen im Sozialbereich geben. Die Kinderbetreuung steht vor dem Kollaps, das verhindert die Erwerbstätigkeit von Eltern, insbesondere von Frauen.“
Der Paritätische Hessen appelliert in dieser dramatischen Situation an die Landesregierung, die frühkindliche Bildung umgehend deutlich zu stärken. Zu einer wirksamen Armutsbekämpfung gehören aus Sicht des Verbandes außerdem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt, und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.
Der Armutsbericht des Paritätischen zählt einer EU-Konvention entsprechend Haushalte als arm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegen. Diese Ar- mutsschwelle lag 2022 bei einer alleinstehenden Person bei einem monatlichen Einkommen von 1186 Euro, bei einem Paar ohne Kinder bei 1779 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren gelten nach dieser Definition als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 1542 Euro monatlich zur Verfügung haben. Bei einem Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren sind es 2490 Euro. +++