CWE Eichenzell: Investor missachtet bewusst den Bebauungsplan

Alfons Schäfer, Vors. CWE Fraktion Eichenzell.

„Die Nichteinhaltung des Bebauungsplans muss Konsequenzen haben; dies ist kein Kavaliersdelikt“, kritisiert die CWE im Eichenzeller Gemeindeparlament in ihrer aktuellen Mitteilung. Der Investor des Neubaus in der Wilhelmstraße Eichenzell hat sich bewusst und mit dem Vorsatz, bei der Ausführung der Bebauung nicht an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehalten, und ohne einen Antrag bei der Gemeinde Eichenzell auf Änderung ein Wohnhaus erstellt. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn ein Bauherr, der seit 25 Jahren im Baugeschäft tätig ist, bewusst keine Gesetze einhält und ein solches Gebäude erstellt; dafür fehlt jedes Verständnis“, so Alfons Schäfer, Vorsitzender der CWE-Fraktion im Eichenzeller Gemeindeparlament gegenüber dem Nachrichtenmagazin fuldainfo.de.

Und weiter: „Für ein solches Verhalten gibt es keine Entschuldigung. Ein Treffen mit dem Investor im Juli dieses Jahres im Bauausschuss mit Vertretern aller Fraktionen, brachte, wie anzunehmen war, keine Annäherung – und schon gar keine Einigung. Allein schon die Aussagen des Investors auf Fragen zum Gebäude, warum die Änderungen durchgeführt wurden, waren schwammig und der Vorschlag von ihm war für alle (wer ist alle? Alle Fraktionen?) etwas überraschend. Es sind zwar einige Änderungen durchgeführt worden und man könnte sich ja darauf einigen, wenn die Gemeinde das Gebäude nach ihren Wünschen (farbliche Gestaltung) entscheiden könnte. Diese Aussage ist eine Beleidigung gegenüber dem Gremium des Bauausschusses, das seine Freizeit opfert, um eine Möglichkeit zu suchen, die für alle tragbar wäre, aber auch der Hinweis, dass er bereits einen Käufer für die Immobilie habe.

Angeblich habe es nach dem Treffen Gespräche mit dem Gemeindevorstand und dem Investor gegeben. Das kann aber, – da vom Gemeindevorstand bis heute nichts über die Gespräche berichtet wurde-, nicht sonderlich von Bedeutung gewesen sein. Es scheint fast so, als hätte es der Investor nicht sonderlich eilig, eine Lösung zu finden. Bei den direkten Nachbarn des Gebäudes, die vor der Aufstellung des Bebauungsplanes mit ins Boot genommen wurden, gehen die Meinungen auseinander. Ein Teil wäre mit der Immobilie, wie sie jetzt gebaut ist, zufrieden; andere hingegen bestehen auf die Ausführung wie sie im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegt wurde. Auch wenn eine Klärung, wie es weitergehen soll, für die Gemeinde wichtig ist, ist es gesetzlich nicht zulässig, eine nachträgliche Bebauungsplanänderung aufgrund bestehender Verhältnisse.  Auch dürfen wir nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung annehmen, dass es allein wegen des Nachahmer-Effektes kaum möglich ist, den Bebauungsplan anzupassen. Natürlich möchte niemand von der CWE-Fraktion, dass bei der Wohnungsknappheit ein unvollendetes Haus dieser Größenordnung, was sich in Händen der Gemeinde befinden könnte, – auch nicht im Interesse der anderen Fraktionen –, und damit dringend benötigter Wohnraum vernichtet würde.

Wie in der Zeitung bereits berichtet wurde, gibt es einige Vorschläge, wie das Objekt genutzt werden könnte. Die CDU schlägt vor, das Gebäude an Menschen mit sozialen Bedürfnissen, Senioren und Menschen mit Behinderung zu vermieten, was nach unserer Meinung sehr schwierig sein dürfte, da die Wohnungen nicht über die nötige Barrierefreiheit verfügen. Der Vorschlag der BLE, das Gebäude von der Gemeinde anzukaufen, lehnt die CWE grundsätzlich ab. Zum einen sind wir nicht befugt, Steuergelder auszugeben, um eine Immobilie zu kaufen, zu vermieten, zu bewirtschaften oder zu verwalten. All das fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Gemeindeverwaltung, das ist rechtlich auch gar nicht durchführbar. Der Vorschlag der CWE wäre, die Wohnungen zu einem Mietpreis nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus für mindestens fünf Jahre zu vermieten. Die Vorschläge der einzelnen Fraktionen sind aus unserer Sicht nur Möglichkeiten, eine zeitnahe Lösung zu finden, und keine bindenden Vorgaben für den Investor, wie es mit der Situation des nicht genehmigten Objekts in der Wilhelmstraße weitergehen soll. Die Entscheidung, wie wir ‚die Kuh vom Eis‘ kriegen, liegt nicht in den Händen der Gemeinde, sondern ganz klar bei dem Investor, den wir auffordern, dem Gemeindevorstand Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Diese sind zunächst dem Bauausschuss zur Beratung und dann der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorzulegen.“ +++ pm