Coronaverstöße im Landkreis Fulda – Bürgerinnen und Bürger sehr verständnisvoll

Zwischen dem 23. März und dem 24. Juni insgesamt 211 Verstöße

Angesichts steigender Corona-Fallzahlen zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger besorgt. Er führe das auf die Disziplinlosigkeit Einzelner zurück, sagte Dregger am Mittwoch im RBB-Inforadio. Nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen unvorsichtig zu werden. Sie hielten sich nicht an die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln und gefährdeten damit weitere Lockerungen. Wie sieht es im Landkreis Fulda aus? Wir haben nachgefragt.

Allgemein haben sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda vorbildlich an die Corona-Maßnahmen gehalten, heißt es in der Antwort des Landkreises Fulda. Soziale Kontakte wurden auf ein Mindestmaß reduziert, Hygienevorschriften wurden eingehalten und Menschen haben in der Öffentlichkeit Abstand zueinander gehalten. Die Polizei und die Ordnungsbehörden vor Ort haben gerade in der Anfangszeit viel Aufklärungsarbeit betrieben, da sich Verordnungen häufig geändert haben. Was an dem einen Tag noch erlaubt war, war bereits am nächsten verboten. Deshalb haben Polizei und Ordnungsbehörden das Gespräch gesucht und über die Verordnungen aufgeklärt. In den meisten Fällen waren die Bürgerinnen und Bürger sehr verständnisvoll und haben beispielsweise Treffen in größeren Gruppen aufgelöst. Nur in den allerwenigstens Fällen musste überhaupt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Dem Landkreis Fulda als zuständige Behörde wurden zwischen dem 23. März und dem 24. Juni insgesamt 211 Verstöße gegen die Corona-Verordnungen von den örtlichen Ordnungsbehörden sowie dem Polizeipräsidium Osthessen weitergeleitet. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise bei einer größeren Feier mit elf Personen nicht nur ein Verstoß sondern elf Verstöße gezählt wurden.
Es wurden 59 Bußgeldbescheide und 25 Verwarngelder erlassen. In 39 Fällen wurde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da es sich zwar um einen Verstoß gegen die Verordnung handelte, dieser in der Anfangszeit der Corona-Pandemie aber noch nicht mit einem Bußgeld geahndet wurde. Die übrigen Fälle befinden sich noch in Bearbeitung. Die Höhe der bisherigen Bußgelder betrug meist 200 Euro und orientiert sich am von der Landesregierung vorgegebenen Bußgeldkatalog.

Die meisten Ordnungswidrigkeitsverfahren richten sich gegen Privatpersonen, die sich nicht an das Kontaktverbot im öffentlichen Raum gehalten haben. Einzelne Verstöße gab es gegen das Betretungsverbot von Einrichtungen, das Verbot zur Zusammenkunft im Verein, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne. In einem Fall wurde aufgrund einer unterlassenen Schließung eines Betriebes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch Anzeigen von Privatpersonen gegen Privatpersonen – hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen – sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Polizeipräsidium Osthessen eingegangen und wurden an den Landkreis weitergeleitet. +++

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