Corona-Lockerungen im Landkreis Fulda

Bürgerhäuser und Sportstätten für Vereine und Gruppen wieder geöffnet

Die Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeindezentren im Landkreis Fulda werden ab Montag, den 7. Juni 2021 mit Einschränkungen wieder geöffnet. Das haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen im Landkreis Fulda sowie der Oberbürgermeister der Stadt Fulda vereinbart, sofern die Inzidenz weiterhin auf niedrigem Niveau bleibt. Die Regelung gilt für ortsansässige Vereine und Gruppen zu Trainings- und Übungszwecken (ausgenommen Gesangsproben), sowie für Jahreshauptversammlungen und Kulturveranstaltungen. Für private Feierlichkeiten (Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) bleiben die Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeindezentren sowie Grillplätze weiterhin bis vorerst 30. Juni 2021 geschlossen. Die Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie die zur außerschulischen Nutzung freigegebenen Außensportanlagen werden für den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine ebenfalls ab dem 7. Juni 2021 geöffnet. Die Vereine sind verantwortlich für die Einhaltung der sportartspezifischen Hygieneregeln. Bei allen Nutzungen sind die jeweils gültigen pandemiebedingten Corona-Regeln nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und Auslegungshinweisen des Landes Hessen einzuhalten. +++

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