CDU will über Einschränkung der Versammlungsfreiheit nachdenken

Union will bei antisemitischen Straftaten deutschen Pass entziehen

Nach den Anti-Israel-Demonstrationen der vergangenen Wochenenden kommt aus der CDU die Forderung nach einer Grundgesetzänderung. „Jetzt müssen Tabus auf den Prüfstand“, sagte Bundesvorstandsmitglied Serap Güler dem „Tagesspiegel“. „Nach diesen Ausrufen, nach diesen Plakaten müssen wir über eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, also eines Grundrechtes, nachdenken.“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe in seiner Regierungserklärung alles an die Länder zurückgespielt, die aber nicht alle ein eigenes Versammlungsrecht hätten. „Hier muss das Bundesrecht nachgeschärft werden – zur Not müssen wir unsere Verfassung ändern, die die Versammlungsfreiheit ja garantiert“, so Güler weiter. „Veranstaltungen, bei denen antisemitische und anti-israelische Parolen zu erwarten sind, sollten verboten werden dürfen.“ Dies würde „der Verwaltungsebene eine einfache Handhabung liefern“, so Güler. Würden weitere Kundgebungen wie zuletzt in Berlin oder Essen zugelassen, bei denen das Existenzrecht Israels offen in Frage gestellt wurde, „können wir uns die Staatsräson-Sprüche schenken“, sagte die Bundestagsabgeordnete.

Union will bei antisemitischen Straftaten deutschen Pass entziehen

Die Union will Antisemitismus und Terrorunterstützung strafrechtlich schärfer ahnden. „Wer gegen Israel hetzt, muss mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Antisemitismus müsse außerdem als besonders schwerer Fall der Volksverhetzung im Strafgesetzbuch eingestuft werden. Die Unionsfraktion fordert weiter, dass Personen mit einer deutschen und einer weiteren Staatsangehörigkeit den deutschen Pass verlieren sollen, wenn „im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung antisemitische Einstellungen festgestellt wurden“. Die Unionsfraktion hat ihre Forderungen in einem Bundestagsantrag zusammengefasst, der am Donnerstag im Plenum abgestimmt werden soll. Die „niederträchtige Zurschaustellung“ von Freude über den Tod von Juden sei „unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen“, heißt es in dem Text, über den die Funke-Zeitungen berichten. Die Union will demnach die Sympathiewerbung für Terror-Organisationen wieder unter Strafe stellen. „Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs muss so ausgestaltet werden, dass auch die Beteiligung an einer feindseligen Menschenmenge wieder unter Strafe gestellt wird“, forderte Krings weiter. „Der Kipppunkt unserer Demokratie scheint erreicht, wenn im dritten Quartal 2023 bislang 540 antisemitisch motivierte Straftaten polizeilich erfasst wurden und damit deutlich mehr als in früheren Quartalen und Demonstrationsteilnehmer hier in Deutschland die Errichtung eines Kalifats fordern.“ Die Unionsfraktion ruft in ihrem Antrag mit dem Titel „Solidarität und Unterstützung für Israel – Antisemitismus bekämpfen – Gemeinsam die Zukunft gestalten“ die Bundesregierung zu einer „gezielten“ Anpassungen des Ausländerrechts auf, damit „eine antisemitische Straftat in der Regel zur Ausweisung und eine entsprechende Verurteilung auch zum Verlust eines etwaigen humanitären Schutzes in Deutschland führt“. CDU und CSU verlangen zudem, staatliche Zahlungen in die palästinensischen Gebiete, aber auch an Organisationen im Inland zu überprüfen: „Wer Israel vernichten will, sein Existenzrecht abspricht oder den Holocaust verharmlost, darf zukünftig keinen Cent deutschen Steuergeldes erhalten.“ +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen