CDU: Schutz von Sonn- und Feiertagsruhe in Hessen gewährleistet

FDP: Anlassbezug aus dem Gesetz zu streichen

Kleidung, Mode

Wiesbaden. „Mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz lassen sich sowohl die Interessen von Händlern und Kunden und das Bedürfnis von Menschen nach Ruhepausen vom Arbeitsalltag sowie den Familieninteressen bestens vereinbaren. Der Sonntag sollte grundsätzlich der Tag der Ruhe sein, den man mit Familie oder Freunden verbringen kann. In wichtigen Bereichen wie im Gesundheitswesen ist Sonntagsarbeit jedoch unerlässlich. In einer modernen Gesellschaft gibt es Berufsgruppen, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, zum Beispiel Polizei, Ärzte, Pflegepersonal, Bedienstete im Öffentlichen Personenverkehr oder im Gaststättengewerbe. Natürlich muss es Ausgleichsregelungen und ausgeglichene Dienstpläne geben, bei denen insbesondere den Bedürfnissen von Eltern mit Kindern Rechnung getragen werden. Insbesondere kleinen mittelständischen Unternehmen würde es schwer fallen eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Uns als CDU ist es wichtig, dass die Arbeit am Sonntag eine Ausnahme bleibt und dies gilt auch für den Einzelhandel“, so der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt, anlässlich der Pressekonferenz der „Allianz für den freien Sonntag.“

„Die Sonn- und Feiertagsruhe ist in ihrer gewachsenen Ausprägung ein Kulturgut, das unsere Gesellschaft prägt und liegt uns als CDU ganz besonders am Herzen. Auch unser Grundgesetz und die Hessische Verfassung stellen die Sonn- und Feiertage unter besonderen Schutz. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz konkretisiert, dass die Städte und Gemeinden jeweils vier Verkaufssonntage pro Jahr freigeben können, es sieht jedoch ein absolutes Öffnungsverbot an zahlreichen Feiertagen und an den vier Adventssonntagen vor. Dadurch haben wir einen bundesweit vorbildlichen Schutz der kirchlichen Feiertage in Hessen erreicht. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts muss die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe die Regel sein. Der Anlassbezug ist im Hessischen Ladenöffnungsgesetz folglich unverzichtbar. Ausnahmen bedürfen eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes, der über bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen der Bevölkerung hinausgeht. Im Falle der Musikmesse war absehbar, dass diese juristisch als Anlassbezug nicht zulässig ist. Wir bedauern, dass die Stadt Frankfurt das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen überschritten hat und haben Verständnis für die große Enttäuschung der Frankfurter Einzelhändler“, so Bartelt.

Lenders zu Ladenöffnung an Sonntagen

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der „Allianz für den freien Sonntag“ erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen Lenders: „Die Ankündigung der Allianz und insbesondere von Ver.di, man wolle verkaufsoffene Sonntage „verstärkt überprüfen lassen“, zeigen gerade, dass eine maßvolle und rechtssichere Neuregelung dringend notwendig ist, wenn Kommunen und Einzelhandel auch künftig solche Veranstaltungen durchführen können sollen. Unser Vorschlag war es gerade, keine Ausweitung der wie bisher maximal vier Sonn- oder Feiertagsöffnungen vorzunehmen, sondern lediglich den Anlassbezug aus dem Gesetz zu streichen. Gerade die Ausführungen der Bündnispartner heute haben gezeigt, dass selbst nach den jüngsten Urteilen die Abgrenzung, wann ein Fest oder Markt örtlich so prägend ist, dass dadurch auch eine Ladenöffnung gerechtfertigt ist, im Einzelfall auch weiterhin äußerst schwierig sein wird. Die kritische Haltung gegenüber den Interessen der Bürger, des Einzelhandels und auch vieler Beschäftigter, die aus der Argumentation der Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften spricht, überrascht nicht, geht jedoch an den Realitäten unserer modernen Gesellschaft vorbei: Wir brauchen eine Regelung, die im verfassungsrechtlichen Rahmen den Sonntagsschutz, die Wettbewerbschancen des Handels, das Erholungs- und Freizeitinteresse der Bürger und Planungssicherheit für die Kommunen in Einklang bringt.“

„Angesichts unserer äußerst moderaten Vorschläge, durch die kein Arbeitnehmer auch nur einen Sonntag mehr im Jahr arbeiten muss als bisher, nun den Untergang unserer kulturellen Grundlagen heraufzubeschwören, verwundert doch sehr: Zum einen gibt es jetzt schon in vielen Branchen – weil es entweder wie in der Gastronomie prägend oder für das Funktionieren eines Landes wie beispielsweise bei Tankstellen wichtig ist – selbstverständlich Sonntagsarbeit mit den entsprechenden Zuschlägen für die Arbeitnehmer. Und zum anderen wird auch in den katholisch geprägten europäischen Ländern Spanien und Italien um die Frage kein so grundsätzlicher Streit geführt wie hierzulande – dort ist Einkaufen an einem Sonntag normal. Keiner würde behaupten, dass es angesichts dieser Tatsachen kein Familienleben und Freizeit zur Erholung für die Betroffenen mehr gäbe. Wir plädieren daher auch weiterhin dafür, eine kleine Anpassung zum Wohle aller Beteiligten – wie wir sie vorgelegt haben – im Gesetz vorzunehmen und in den bestehenden engen Grenzen maximal vier Sonntagsöffnungen im Jahr auch ohne Sonderereignis zu erlauben“, so Lenders weiter. +++ fuldainfo

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