BVerfG: Entzug der Parteienfinanzierung für NPD rechtens

Faeser begrüßt Urteil zu Parteienfinanzierung

Die rechtsextreme NPD, die sich mittlerweile „Die Heimat“ nennt, ist für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Den Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung für die Kleinpartei hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019 gemeinsam gestellt. Sie bezogen sich dabei auf Artikel 21 des Grundgesetzes.

Das Gericht sah die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Partei missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet, hieß es zur Begründung. Sie ziele auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde aller, die dieser ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehörten, und sei zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

„Dass die Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt“, so die Karlsruher Richter. „Die Heimat“ hatte seit 2000 keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommen, wegen zu wenigen Wählerstimmen bei Wahlen. Allerdings profitierte sie noch von Steuervorteilen. Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden, weil sich davon Hinweise auf den Umgang mit der AfD versprochen wurden. Diese wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt in Teilen als gesichert rechtsextrem.

Faeser begrüßt Urteil zu Parteienfinanzierung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss des NPD-Nachfolgers „Die Heimat“ von der staatlichen Parteienfinanzierung. Von der Entscheidung gehe ein „klares Signal“ aus: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, sagte sie am Dienstag. „Die Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt, noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen“, ergänzte sie. Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch blieben, habe man jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz der Demokratie. „Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie – und für Menschen in unserem Land“, so die Ministerin weiter. „Mehr als 900.000 Menschen sind am letzten Wochenende auf die Straßen gegangen, um unsere Demokratie zu verteidigen. Dass rechtsextreme Netzwerke Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft massenhaft aus Deutschland vertreiben wollen, das ist ein Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft, der viele Menschen in unserem Land aufgerüttelt hat.“ Man mache von den „Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie“ Gebrauch, so Faeser. „Wir gehen entschieden gegen alle vor, die rechtsextremistischer Gewalt den Boden bereiten.“ Dafür brauche es „gut ausgestattete und äußerst wachsame Sicherheitsbehörden“ auf der einen Seite und eine „lebendige und vielfältige Zivilgesellschaft“ auf der anderen Seite.

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai zeigte sich erfreut über das Urteil. Es unterstreiche, „dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Verfassungsfeinde dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten, das ist ganz klar“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. „In dem Sinne könnte das Urteil auch eine Blaupause für andere verfassungsfeindliche Parteien in diesem Land sein. Das würde ich begrüßen“, fügte er hinzu. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen