Bundestag verabschiedet Mindestlohn-Gesetz mit großer Mehrheit

Berlin. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen den Gesetzentwurf zur Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde verabschiedet. 535 Parlamentarier sprachen sich am Donnerstag für den Mindestlohn aus, fünf votierten gegen ihn, während sich 61 enthielten. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 vor. Für einzelne Branchen gelten allerdings Übergangslösungen bis Ende 2016. Mit der Regelung werden die Löhne von rund 3,7 Millionen Menschen steigen.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende sowie Praktikanten, die weniger als drei Monate in einem Unternehmen sind. Auch Langzeitarbeitslose bleiben das erste halbe Jahr in einem neuen Job vom Mindestlohn ausgenommen. Vor allem die Linke übte Kritik: Zwar sei die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum Mindestlohn auf einem guten Weg, wie der Linken-Politiker Klaus Ernst im Plenum des Bundestags sagte. Allerdings seien die Ausnahmen, etwa der Ausschluss der unter 18-Jährigen vom Mindestlohn, falsch, weshalb sich seine Partei enthalte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bezeichnete den Mindestlohn hingegen als einen „Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik“ Deutschlands.

Kömpel: Ein Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik

Er sei ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Löhne und Renten zwischen Ost und West, sagt die Sozialdemokratin, zuständig für den Wahlkreis Fulda/Vogelsberg: „Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. Dies bedeutet auch in unserer Region für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Einkommensgerechtigkeit.“ Rund vier Millionen Menschen in Deutschland würden von der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde profitieren. „Das ist ein großartiger Erfolg für all diejenigen, die jahrelang gegen Dumpinglöhne gekämpft haben. Der Mindestlohn hilft insbesondere Frauen, die häufig nur sehr niedrige Löhne erhalten. Und unterbezahlte Frauen gibt es in unserer Region leider genug“, sagt Kömpel.

Im SPD-Regierungsprogramm sei angekündigt worden, prekäre Arbeit zu überwinden, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und über eine Stärkung des Tarifsystems gerechte Löhne zu ermöglichen. Kömpel: „Bis Ende 2016 ermöglicht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsregelungen.“ Die erzielten Kompromisse seien vertretbar und vernünftig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hätten damit die Möglichkeit, sich dem Mindestlohn schrittweise anzunähern. Das stärke die Tarifautonomie. Der Staat greife nur da ein, wo es zu keiner Einigung komme, meint Kömpel: „Damit halten wir Sozialdemokraten unser Versprechen. Diese Reform ist ein Meilenstein in der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Bundesrepublik.“

Schluss macht die SPD laut Kömpel mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekämen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Kömpel. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt. Die Höhe des Mindestlohns wird laut Kömpel in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission solle sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem sei eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärte Kömpel.

Fahimi: „Der Mindestlohn ist eine historische Entscheidung“

„Es gibt Gesetze, die sind wichtig. Und es gibt Gesetze, die sind historisch. Das Gesetz über die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist ein solch historisches Gesetz. Und damit ist dieser 3. Juli 2014 ist ein historischer Tag, denn nach langem Kampf haben wir es gemeinsam mit den Gewerkschaften geschafft. Der Deutsche Bundestag beschließt mit überwältigender Mehrheit den Mindestlohn. Die SPD hat es im Wahlkampf versprochen, sie hat es in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und sie liefert: Der Mindestlohn kommt – für alle Branchen, deutschlandweit, in Ost und West. Wir ziehen damit eine Lohnuntergrenze in Deutschland ein und machen Schluss mit Geschäftsmodellen, die auf Dumpinglöhnen beruhen. Damit geben wir der Arbeit ihren Wert und den Menschen ihre Würde zurück. Der Mindestlohn wird überdies unsere Binnenkonjunktur weiter ankurbeln. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat großartige Arbeit geleistet“, so die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi. +++ fuldainfo

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