Der Bundestag hat das Gesetz für eine beschleunigte Beschaffung von Gütern für die Bundeswehr und zivile Sicherheitsbehörden verabschiedet. Damit sollen im Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit Änderungen vorgenommen werden, „um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich seien. So gewinne in der Sicherheitspolitik die „Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können“, an Bedeutung, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Das Gesetz modifiziere die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Zudem soll vor allem die Vergabestatistikverordnung geändert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. +++
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