Bundesschiedsgericht bestätigt Parteiausschluss von Ute Riebold

Kein Widerspruch möglich

Fulda/ Berlin. Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat den Ausschluss von Ute Riebold aus der Partei Bündnis 90/ Die Grünen bestätigt. Das Gremium sah den schon im Dezember 2016 vom Landesschiedsgericht ausgesprochenen Parteiausschluss als rechtmäßig und Riebolds Verhalten als grob parteischädigend an. Riebold hatte bei der Kommunalwahl 16 der Stadt Fulda als Mitglied Von Bündnis 90/Die Grünen ein Mandat als Stadtverordnete erlangt. Nach der Wahl wechselte sie abrupt zur der Gruppierung Die Linke / Offene Liste, allerdings ohne ihr Mandat an die Grünen zurückzugeben. Ebenso weigerte sie sich, den damals vom Kreisverband – nach fruchtlosen Gesprächen mit ihr – ausgesprochenen Ausschluss aus der Partei zu akzeptieren.- Ute Riebold war zur der Verhandlung in Berlin nicht erschienen. „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes ist endgültig, gegen sie kann kein Widerspruch eingelegt werden“, erklärte Prof. Dr. Thomas Göller, der für den Fuldaer Kreisverband der Grünen bei der Verhandlung in Berlin zugegen war. Knut Heiland, Vorstandssprecher der Partei und Stadtverordneter, ist erleichtert, dass die zwei Jahre währende Hängepartie nun beendet und Klarheit geschaffen ist. +++

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1 Kommentar

  1. Damit war ja zu rechnen. Ich staune immer wieder, dass Frau Riebold angenommen hat, ihr Verhalten sei in Ordnung und nicht ein schwer parteischädigender Schlag gegen ihre Parteigliederung. Da finde ich es eher o.k. wie der REP Abgeordnete es gemacht hat: Er stellte fest, dass er mit Entscheidungen seiner Fraktion nicht einverstanden ist und so nicht mitarbeiten will, trat aus der Fraktion aus und macht nun als Fraktionsloser im Stadtparlament mit.

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