Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Die Bundesregierung hat neue Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung angekündigt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) stellte am Dienstag im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften entsprechende Pläne vor.

Demnach soll es künftig für professionelle, freie Kreative in den Sparten darstellende Kunst, bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.

Das Einkommensniveau vieler freier Künstler sei „nach wie vor erschreckend niedrig“, sagte Roth. „Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates.“ Künstlerische und kreative Arbeit müsse „angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts“ auch „angemessen vergütet“ werden. „Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“

Die neue Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstler und Kreativen. +++

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