Brexit-Verschiebung: Europarechtsexperten haben Bedenken

Umfrage: Mehrheit für Brexit-Verschiebung

Ein neues, als „vertraulich“ eingestuftes Gutachten der Europa-Fachabteilung des Deutschen Bundestages warnt vor einer Verschiebung des EU-Austritts von Großbritannien um drei Monate. Angedacht ist ein Termin bis spätestens 1. Juli, also einen Tag vor der konstituierenden Sitzung des neuen EU-Parlaments am 2. Juli, der zuletzt von der britischen Premierministerin Theresa May ins Spiel gebracht wurde. „Eine fehlende Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) durch das Vereinigte Königreich im Falle einer vereinbarten Verlängerung der Verhandlungsfrist gemäß Art. 50 begegnet jedoch tiefgreifenden europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf das aktive und passive Wahlrecht der Unionsbürger sowie der möglichen Rechtsfolgen einer potenziell nicht durchgeführten EP-Wahl im Vereinigten Königreich“, heißt es in der erst wenige Tage alten Analyse der Unterabteilung Europa des Deutschen Bundestages, über die die „Welt“ berichtet.

Sollte Großbritannien nicht an den Europawahlen teilnehmen, obwohl das Land am 26. Mai offiziell noch EU-Mitglied ist, „würde den im Vereinigten Königreich wohnhaften britischen Staatsbürgern ein Kernbestand der Rechte verwehrt, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht“, kritisieren die Europarechtsexperten des Bundestages. Es dürfte in diesem Zusammenhang zu einer „Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechts britischer Staatsangehöriger“ kommen, heißt es in dem Gutachten weiter. Gleichzeitig dürften aber auch die Rechte von Unionsbürgern in Großbritannien verletzt werden, die nicht britische Staatsangehörige sind. Ihnen würde das „Recht verwehrt, in ihrem Aufenthaltsstaat das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament auszuüben“. Als Folge einer derartigen Rechtsverletzung könnte die EU-Kommission ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einleiten. In dem Gutachten heißt es weiter: „Denkbar ist ferner, dass britische Unionsbürger vor einem nationalen Gericht im Einklang mit den geltenden nationalen Bestimmungen wegen Verletzung ihrer subjektiven Rechte auf Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts klagen, soweit das Vereinigte Königreich die Wahl zum EP nicht durchführt, obwohl der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum Zeitpunkt der Wahl (noch) nicht wirksam ist.“ In diesem Fall könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens entscheiden müssen, ob die Nicht-Teilnahme Großbritanniens an den Europawahlen überhaupt rechtlich zulässig ist und die Regelung möglicherweise als unzulässig erklären. Hintergrund: In den vergangenen Tagen hatten sich EU-Chefunterhändler Michel Barnier, aber auch Kanzlerin Merkel und Frankreichs Staatspräsident Macron grundsätzlich offen gezeigt für einen „kurzzeitigen und begrenzten Aufschub“ des Brexits über den 29. März hinaus.

Außenhandelsverband fürchtet Konjunktureinbruch wegen Brexit

Angesichts der anhaltenden Unsicherheit über Zeitpunkt und Art des Brexits, warnt der Bundesverband Außenhandel, Großhandel, Dienstleistungen (BGA) vor einem weiteren Einbruch der Konjunktur. Die „lähmende Hängepartie mit offenem Ausgang“ könnte das Wachstum in Deutschland weiter bremsen, sagte BGA-Präsident Holger Bingmann dem Nachrichtenmagazin Focus. So könnte das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr „im schlimmsten Fall um gut ein Drittel geringer ausfallen oder sogar noch mehr“. Aktuell rechnet der BGA mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,3 Prozent. Laut Bingmann könnte das Plus also auf bis zu 0,8 Prozent schrumpfen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben warnt, deutsche Firmen müssten im Falle eines ungeregelten Brexits jährlich bis zu zehn Millionen zusätzliche Anmeldungen beim Zoll einreichen. Das bedeute 200 Millionen Euro Mehrkosten für Bürokratie und „mehrere Milliarden Euro“ Zollausgaben, so Wansleben weiter.

Umfrage: Mehrheit für Brexit-Verschiebung

Eine knappe Mehrheit der Deutschen ist dafür, den Termin für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zu verschieben. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid für das Nachrichtenmagazin Focus. Auf die Frage, ob die EU einer Brexit-Verschiebung zustimmen sollte, antworteten 52 Prozent der Befragten mit Ja. 40 Prozent lehnen eine Verschiebung des EU-Austritts dagegen ab. In Ostdeutschland sind 54 Prozent für eine Verschiebung, im Westen 51 Prozent. Die meisten Befürworter einer Verschiebung finden sich laut Emnid unter Unionsanhängern (61 Prozent), gefolgt von Grünen-Anhängern (58 Prozent) und Anhängern der SPD (57 Prozent). Mehrheitlich gegen eine Terminverschiebung sind die Anhänger von Linkspartei (68 Prozent) und FDP (55 Prozent), berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Für die Umfrage wurden am 26. und 27. Februar insgesamt 1.007 Personen befragt. Die genaue Frage lautete: „Um einen ungeordneten Austritt Großbritanniens aus der EU Ende März 2019 zu verhindern, wird in Großbritannien über eine Terminverschiebung des Brexit diskutiert. Sollte die EU einer solchen Terminverschiebung zustimmen?“ +++