Bouffier und Al-Wazir: Wir rufen alle auf, sich impfen zu lassen

Testpflicht in der Innengastronomie entfällt

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, haben heute nach der Sitzung des Corona-Kabinetts über die gefassten Beschlüsse informiert. Vorab starteten beide mit einem Appell an die hessische Bevölkerung. „Heute beginnen in Hessen ganz offiziell die Schulferien. Viele wird es dieser Tage in den wohlverdienten Urlaub ziehen, vielleicht sind sie auch schon unterwegs. Die Pandemie macht jedoch keine Ferien. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Es ist nach wie vor wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen. Wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden. Außerdem rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor, während und besonders nach dem Urlaub regelmäßig testen zu lassen. Denn nur so können wir Infektionen früh erkennen und damit Infektionsketten durchbrechen“, erklärten der Hessische Ministerpräsident und sein Stellvertreter.

Anders als im Sommer 2020 stünden Hessen nun mit den Testmöglichkeiten und dem Impfangebot zwei entscheidende Instrumente zur Verfügung, um der Pandemie zu begegnen. „Auch wenn die Inzidenzen teilweise steigen, bleibt die Zahl schwerer Erkrankungen bisher weiterhin niedrig. Eine Erklärung dafür ist auch die hohe Impfquote. Diejenigen, die momentan noch überlegen, ob sie sich impfen lassen sollen, bitte ich, es zu tun. Sie schützen damit nicht nur sich bestmöglich, sondern auch ihre Mitmenschen“, so Bouffier.

Die Hessische Landesregierung hat heute außerdem die bestehende Coronaschutzverordnung vom 22.7. bis zum 19.8. verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen. Damit gleicht Hessen seine Verordnung an die Regelungen angrenzender Bundesländer an. „Angesichts einer landesweiten Inzidenz von 13,6 und einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung können wir einige wenige weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen. Weiterhin liegen alle hessischen Landkreise deutlich unter 50, auch wenn die Inzidenzen seit einer guten Woche wieder steigen. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig regelmäßige Testungen und vor allem das Impfen ist“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten allerdings auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“

FDP: Beschlüsse des Corona-Kabinetts zu zögerlich

„Die Landesregierung agiert zu zögerlich“, sagt René Rock, Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach der heutigen Verkündung der jüngsten Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts. Dass die Landesregierung weiterhin als Grundlage hauptsächlich die Inzidenz betrachtet, ist angesichts der wachsenden Immunisierung der Bevölkerung zu kurz gesprungen. Die nun umgesetzte Abschaffung der Testpflicht in der Innengastronomie war von den Freien Demokraten bereits vor vielen Wochen gefordert worden. Noch immer aber würden Hessens Clubbetreiber vernachlässigt. „Jetzt, wo das Wetter es endlich zulässt, wäre es richtig und wichtig, die Partys aus den Parks und von den Straßen in die Außenbereiche der Clubs und Diskotheken zu holen, um wenigstens dort wieder Stimmung und Umsatz zu ermöglichen“, findet Rock. Insbesondere die Aufhebung der Kapazitätsgrenze von nun 5 Quadratmetern pro Person wäre deshalb erforderlich gewesen. „Gefeiert wird sowieso – da ist es doch besser, wenn dies kontrolliert und mit Nachverfolgung geschieht.“ Anstatt weiter Beschränkungen zu verhängen sollte die Landesregierung nach Ansicht der Freien Demokraten vorausschauender agieren. „Auch nach eineinhalb Jahren Pandemie fährt die Politik noch immer auf Sicht.“ Rock fordert deshalb, dass die Landesregierung die Sommerferien dafür nutzt, ihre Politik der vergangenen 17 Monate und das Infektionsgeschehen zu evaluieren und daraus Schlüsse für den Umgang mit künftigen Virusvarianten zu ziehen. Auch die Impfkampagne solle weiter vorangetrieben und mit Blick auf mögliche Auffrischungen ab Herbst ein ausreichendes Impfangebot aufrecht erhalten werden. Rock: „Es darf nicht wieder dazu kommen, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Es ist Aufgabe der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass dies nicht passiert.“ +++

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
• Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
• Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
• Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Hotels und Übernachtungen:
• Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:
• Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:
• Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Großveranstaltungen:
• Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Clubs / Discotheken:
• Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.

Weiterführende Informationen

Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen. Aktuell ist zwar ein leichter Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen. Mit Stand vom 19. Juli 2021 überschreitet aber noch kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Hessen den Schwellenwert nach § 28a Abs. 3 Satz 6 IfSG von 35 von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in sieben Tagen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 13,6. Die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten bleiben konstant niedrig. Aktuell sind insgesamt 59 Covid-Patientinnen und Patienten (51 mit Covid-bestätigt und 8 mit Covid-Verdacht) auf der Intensivstation, davon 35 beatmet. Auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind niedrig.

Zugleich hat die Zahl der geimpften Personen zugenommen. Bis einschließlich 18. Juli 2021 sind 59,2 Prozent der Personen in Hessen mindestens einmal geimpft worden und haben damit bereits einen gewissen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erhalten. 45,7 Prozent haben bereits den vollen Impfschutz erhalten.

Hinzu kommt, dass aufgrund der saisonalen Temperaturanstiege Aufenthalte und Aktivitäten vermehrt im Freien stattfinden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen jedoch im Zuge dort bereits erfolgter, teilweise sehr weitgehender Lockerungen einen vielfach schnellen Anstieg der Infektionszahlen. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus, welche nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als deutlich infektiöser, wenn auch nicht pathogener, einzuschätzen ist, besteht weiterhin Anlass zur Vorsicht.