Behörden sahen „keine akute Selbstmordgefahr“ bei Jaber A.

Zerbrochene Lampe hielt man für Vandalismus

Justiz

Dresden. Im Fall des Selbstmords des Terrorverdächtigen Jaber A. in der JVA Leipzig sind die Behörden nicht von einer „akuten Selbstmordgefahr“ ausgegangen. Bei seiner Einlieferung seien zwar Sicherungsmaßnahmen wegen einer möglichen Suizidgefahr verfügt worden, aber kein Hinweis auf eine „akute Selbstmordgefahr“ festgestellt worden, sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag in Dresden.

A. habe sich mit seinem Hemd am Vorgitter seines Haftraums stranguliert. Ein Fremdverschulden werde weitgehend ausgeschlossen. Man habe zunächst 15-minütige Kontrollen festgelegt, sagte der Leiter der JVA Leipzig Rolf Jacob. Später sei das Kontrollintervall auf 30 Minuten erhöht worden, zum Todeszeitpunkt war aber aus Zufall trotzdem nach 15 Minuten eine zusätzliche Kontrolle durchgeführt worden. Die vom Terrorverdächtigen zerbrochene Lampe hielt man für Vandalismus, so Jacob.

Darüber hinaus habe sich der Verdächtige aber stets ruhig und sachlich verhalten. Der 22-jährige Jaber A. war in der Nacht zum Montag festgenommen worden, weil er in einer Chemnitzer Wohnung 1,5 Kilo Sprengstoff für einen Anschlag gehortet haben soll. Die Behörden gingen von einem geplanten Anschlag auf die deutsche Verkehrsinfrastruktur und von einer Verbindung zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ aus. +++

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