Auswärtiges Amt kritisiert Urteile gegen russische Dichter

Das Auswärtige Amt (AA) kritisiert die verhängten Haftstrafen gegen zwei russische Dichter aufs schärfste. „Sieben Jahre Haft für den russischen Dichter Artjom Kamardin, nur weil er ein Gedicht mit Kritik am Angriffskrieg vorgetragen hatte“, schrieb das AA am Donnerstag auf Twitter. „Fünfeinhalb Jahre für Igor Schtowba, nur weil er bei der Lesung dabei war.“ Das „russische Regime“ lasse die Justiz und die Meinungsfreiheit ersticken, so das Auswärtige Amt. Das Gericht hatte den beiden russischen Literaten „Aufstachelung zum Hass“ und „öffentliche Aufrufe gegen die Staatssicherheit“ vorgeworfen und sie diesbezüglich für schuldig befunden. Die Festnahme der beiden Russen erfolgte bereits im September des letzten Jahres. Zuvor hatte Kamardin auf einem öffentlichen Platz ein Gedicht mit dem Titel „Töte mich, Milizionär“ vorgetragen. Nach seiner Festnahme berichtete Kamardin von Misshandlungen durch russische Sicherheitskräfte. +++

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