Aus der Stadtverordnetenversammlung – Gleichbehandlung Geflüchteter, RECUP, 9-Euro-Ticket und KTV

Stadt Fulda stellt sich der Mobilitätswende

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde auch eine Anfrage zum Recup-System der Stadt, zur Gleichbehandlung Geflüchteter Ukrainer, die Bewertung der Nutzung der Stadtbusse während des Zeitraums des 9-Euro-Tickets und über die Probleme der Kunstturnvereinigung Fulda – kurz: KTV – gestellt.

Die Probleme der Kunstturnvereinigung Fulda wurden in der Presse ausführlich erläutert. Die CWE wollte jetzt wissen, ob es in der Vergangenheit Anträge oder Anfragen an die Stadt gab, in denen der Verein um Unterstützung gebeten hatte bzw. auf die Problematik seiner Räumlichkeiten hingewiesen habe. Die Anfrage hat der Bürgermeister der Stadt Fulda Dag Wehner (CDU) beantwortet: Bereits in 2013 und in 2015 hatte es Gespräche zwischen der Stadt Fulda und der KTV gegeben, um eine Lösung für die Räumlichkeiten zu finden. Es konnte jedoch kein Vorhaben vorangebracht werden, da die Standortfrage und die Finanzierung nicht geklärt werden konnten. In 2019 gab es erneut ein Gespräch, diesmal zusammen mit dem Ringer-Sport-Club und der Fuldaer Turnerschaft. Auch diesmal konnten jedoch nicht die grundlegenden Fragen geklärt werden. Anfragen oder Anträge auf zusätzliche finanzielle Förderung wurden vom Verein nie gestellt, so Bürgermeister Wehner. Auf die Frage, in welcher Form der Aufstieg des KTV Fulda in die 2. Bundesliga von der Stadt gewürdigt wurde, erklärte Bürgermeister Wehner, dass die KTV ein Glückwunschschreiben der Dezernenten der Stadt erhalten habe und im Rahmen der Sportlerehrung geehrt worden sei. Überdies wurde die 1. Mannschaft im Rahmen der Sportlerehrung um eine Darbietung ihres Könnens am Barren gebeten und erhielt dafür 400 Euro. Zudem erhielt der Verein in den Jahren nach dem Aufstieg Mittel aus dem Budget der „Zusätzlichen Sportfördermittel“: Im Jahr 2019 waren es 500 Euro, im Jahr 2020 250 Euro und im Jahr 2021 dann nochmals 500 Euro.

Eine Anfrage der SPD-/Volt-Stadtverordnetenfraktion hatte die Bewertung der Nutzung der Stadtbusse während des Zeitraums des 9-Euro-Tickets und den Plänen zu einem Nachfolgemodell im Stadtgebiet von Fulda zum Gegenstand. Die Anfrage wurde von Stadtbaurat Daniel Schreiner (parteilos) beantwortet. Das Unternehmen RhönEnergie bewertet die Nutzung der Stadtbusse in dieser Zeit wie folgt: Von den RhönEnergie Verkehrsbetrieben wurden rund 26.000 9-Euro-Tickets verkauft. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen der von uns betriebenen Bussen und Verkaufsstellen nur einen Bruchteil der verkauften Tickets der Region darstellen: Die 9-Euro-Tickets waren natürlich auch bei den Verkaufsstellen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), der Bahn und anderen Verkehrsträgern in ganz Deutschland am Schalter, Automaten und online zu erwerben. Seit dem 1. September 2022 gilt wieder der reguläre Tarif des RMV. Insgesamt hat sich unserem Eindruck nach das Fahrgastaufkommen in den letzten drei Monaten erhöht, allerdings liegen uns hier keine belastbaren Zahlen vor. Auch die Entwicklung des Verkehrs in Zukunft oder in Reaktion auf das 9-Euro-Ticket ist für uns nicht vorhersehbar. Dies wird natürlich auch von eventuellen Nachfolgeregelungen beeinflusst. In unserer Rolle als Dienstleister (Carrier) im Auftrag der Gebietskörperschaften und der Verkehrsverbünde steht uns eine Bewertung der verkehrspolitisch motivierten Diskussionen nicht zu.“ Die Bewertung der Stadt Fulda lautet wie folgt: Belastbare Daten zur Nutzungsveränderung der Stadtbusse während des Zeitraums des 9-Euro-Tickets liegen, wie das Unternehmen RhönEnergie ausgeführt hat, nicht vor. Eine systematische Erhebung (Fahrgastzählung vor und während des 9-Euro-Tickets) war in der Kürze der Zeit nicht zu realisieren. Aufbauend auf der Wahrnehmung von Fahrerinnen und Fahrern bzw. Disponentinnen und Disponenten lässt sich die Nutzungsveränderung wie folgt differenzieren: Eine Zunahme der Nutzung der Stadtbusse konnte nur in Schwachverkehrszeiten beobachtet werden, vor allem an Wochenenden.

Es handelt sich damit vermutlich vornehmlich um Freizeitverkehr. Eine Überlastung der Stadtbusse konnte nicht festgestellt werden: Es mussten keine Fahrgäste stehen gelassen oder Zusatzbusse eingesetzt werden. Eine verstärkte Nachfrage auf bestimmten Linien oder zu bestimmten Fahrtzielen konnte nicht beobachtet werden. Eine verstärkte Nutzung in der Hauptverkehrszeit, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr konnte nicht beobachtet werden. Die Stadt Fulda stellt sich der Mobilitätswende. Die stärkere Nutzung der Stadtbusse zwischen Juni und August wird daher grundsätzlich als erfreulich bewertet. Eine Mobilitätswende wird jedoch nicht durch zusätzliche Freizeitverkehre bewirkt werden. Für diese ist eher ein Umstieg der Berufspendelnden erforderlich. Ein Flatrate-Ticket zu einem extremen Tiefpreis lockt natürlich viele Kundinnen und Kunden zum Kauf. Die Nutzung dient dann, wie bisher beschrieben, eher einseitigen Verkehrszwecken. Hinsichtlich der Ticket-Inanspruchnahme und der Werbung für den ÖPNV ist das Ticket für 9 Euro positiv. Hinsichtlich der Mindereinnahmen werden Länder und Bund noch langwierige Diskussionen führen. Die Bundesregierung forciert die Einführung eines „Bundesweiten Nahverkehrstickets“ in Kooperation mit den Bundesländern zu einem Preis zwischen 49 und 69 Euro pro Monat (vgl. hierzu das sog. 3. Entlastungspaket der Bundesregierung). Die Bundesländer sollen die genauen Modalitäten dieses Tickets aushandeln und beschließen. Nach medialer Berichterstattung ist als Einführungsdatum bislang der 1.1.2023 anvisiert. Sollte dieses Ticket eingeführt werden, könnte dies auch Veränderungen an den übrigen Tarifen in Verkehrsverbünden haben, auch im RMV und in Fulda. Die Stadt Fulda wird zunächst den Ausgang dieser Entwicklungen abwarten, so Schreiner.

Eine Anfrage der Wählergruppe Bürger für Osthessen (BfO) drehte sich um die „Gleichbehandlung Geflüchteter“. Diese wurde von Bürgermeister Dag Wehner beantwortet. Mit der Neuregelung des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes wurden Geflüchtete aus der Ukraine zum 01.06.2022 vom Asylbewerberleistungsgesetze in die Regelsysteme des SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) überführt. Sie werden damit im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind, dass die Geflüchteten einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden, die sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleitungen nach dem SGB II und SGB XII erfüllen. Der vorgenannte Rechtskreiswechsel gilt für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen, unabhängig ob sie über die ukrainische oder eine sonstige Staatsangehörigkeit verfügen. Nichtukrainische Kriegsflüchtlinge müssen aber im Gegensatz zu Ukrainern zunächst einen Aufenthaltstitel beantragen.

In die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Fulda fällt ausschließlich die Gewährung von SGB XII-Leistungen (Sozialhilfe) für im Stadtgebiet Fulda wohnende Personen, während die Gewährung von SGB II-Leistungen (Hartz IV) für Fuldaer Bürgerinnen und Bürger dem Kommunalen Kreisjobcenter, somit dem Landkreis Fulda obliegt. Bei unserem Sozial- und Wohnungsamt sind aktuell 66 Personen in 57 Fällen im Leistungsbezug. Alle Leistungsbezieher sind ukrainischer Staatsangehörigkeit. Nach vorliegenden Auswertungen der Kreisverwaltung Fulda waren zum Stichtag 15.09.2022 folgende Zahlen für das gesamte Kreisgebiet inkl. Stadt Fulda erfasst: 696 Fälle mit 2.087 Personen im SGB II und 137 Fälle mit 154 Personen im SGB XII. Seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 sind zum Stichtag 18.09.2022 insgesamt 809 Personen mit Zuzug aus der Ukraine mit Anmeldung Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fulda melderechtlich erfasst. Im Gegensatz zu Geflüchteten aus anderen Ländern konnten die ukrainischen Flüchtlinge mit Aufenthalt in der Stadt Fulda bis auf wenige Ausnahmen aufgrund eigener persönlicher Kontakte oder unter behördlicher Mithilfe der Gemeinsamen Fachstelle Wohnen für Stadt und Landkreis Fulda allesamt bei privaten Wohnungsgebern untergebracht werden. Die Stadt selbst hat aktuell 46 Personen in den städtischen Liegenschaften Bierturm, Grillenburg und Pfarrhaus St. Elisabeth Gallasiniring untergebracht.

Bei einer Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion ging es um das Recup-System. Wie Stadtbaurat Schreiner erläuterte, haben insgesamt 18 Antragsteller für insgesamt 46 Betriebsstätten Anträge gestellt. Davon sind 44 bereits genehmigt; bei 2 Antragstellern fehlen noch Unterlagen. In Bezug auf Recup liegen uns keine gesonderten Daten vor. Generell lässt sich sagen, dass trotz aller guten Bemühungen die Köpfe der Menschen erreicht werden müssen, damit Müll den Weg zur geeigneten Entsorgung findet. Auch hierfür leistet Recup einen wichtigen Beitrag. +++ nh/ja